HANSEATISCHE RECHTSANWALTSKAMMER HAMBURG
Ausgabe 4/2025 vom 4. September 2025

Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2025

Länderkapitel zur Lage der Rechtsstaatlichkeit in Deutschland

Die Europäische Kommission hat am 8.7.2025 den sechsten Jahresbericht über die Rechtsstaatlichkeit (COM(2025) 900 final) veröffentlicht. Dazu gibt es auch das Länderkapitel zu Deutschland und eine Zusammenfassung aller Länderkapitel (englisch).  

Zum Hintergrund: In ihrem jährlich erscheinenden, nicht bindenden Rechtsstaatlichkeitsbericht fasst die Kommission nach Einbindung unterschiedlicher Interessenträger und Institutionen Entwicklungen in den Bereichen Justizsysteme, Antikorruptionsrahmen, Medienpluralismus und institutionelle Fragen in Bezug auf die Gewaltenteilung zusammen. Neben einer Mitteilung über die Gesamtlage in der Union und gesonderten Kapiteln zu den bewerteten Ländern sind spezifische Empfehlungen für jeden EU-Mitgliedstaat vorgesehen. Bereits seit dem Bericht 2023 wird auch die Umsetzung der Empfehlungen aus dem vorhergehenden Jahr bewertet. Der aktuelle Bericht enthält, wie bereits der Vorjahresbericht, auch Ausführungen zu den EU-Beitrittskandidaten Montenegro, Nord-Mazedonien, Albanien und Serbien, ohne dass für diese Länder Empfehlungen abgegeben werden. Erstmals legt der diesjährige Bericht zudem ein Augenmerk auf die Verknüpfung zwischen Rechtsstaatlichkeit und einem funktionierenden, wettbewerbsfähigen Binnenmarkt. Entsprechend der von Kommissionspräsidentin von der Leyen im vergangenen Jahr ausgegebenen politischen Leitlinien soll die Erfüllung der Empfehlungen des Rechtsstaatlichkeitsberichts zudem zunehmend bei der Vergabe von EU-Fördermitteln Berücksichtigung finden.  

Die BRAK hat sich auch in diesem Jahr an der Konsultation der Kommission für den jährlichen Bericht über die Lage der Rechtsstaatlichkeit in den Mitgliedsstaaten mit einer Stellungnahme Nr. 1/2025 beteiligt und an einer gemeinsamen europäischen Stellungnahme im Rat der Europäischen Anwaltschaften (CCBE) mitgearbeitet. In ihrer Stellungnahme und im Rahmen eines am 4.4.2025 durch die Generaldirektion Justiz und Verbraucher der Kommission durchgeführten Länderbesuchs hatte die BRAK das System der anwaltlichen Selbstverwaltung, aktuelle rechtspolitische Entwicklungen und die Anwaltschaft betreffende Gesetzgebungsverfahren unter rechtsstaatlichen Aspekten thematisiert. Insbesondere hatte die BRAK sich für den Schutz der anwaltlichen Unabhängigkeit, des Berufsgeheimnisses sowie anderer anwaltlicher Kernwerte stark gemacht, welche zur Gewährleistung des rechtsstaatlich gebotenen Zugangs zum Recht für jedermann unabdingbar sind. Die Beiträge und Ausführungen der BRAK werden von der Kommission im Länderkapitel zu Deutschland an verschiedenen Stellen zitiert, beispielsweise im Hinblick auf die nötige Erhöhung der Resilienz des Rechtsstaats, die Digitalisierung der Justiz oder die Notwendigkeit der Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung. 

Die Empfehlungen der Kommission an Deutschland sind weitgehend identisch mit den Empfehlungen des Vorjahresberichts. Insbesondere empfiehlt die Kommission Deutschland in ihrem aktuellen Bericht, Maßnahmen zu ergreifen, um unter Berücksichtigung der europäischen Standards für Ressourcen im Justizsystem die Ressourcen der Justiz aufzustocken und die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Personaleinstellung anzugehen.  

Erfreulich ist, dass die Kommission im länderübergreifenden Teil des Berichts auch die Anwaltschaft und die Kammern als tragende Säule des Rechtsstaats in den Fokus nimmt. "Europäische justizielle Netze und Verbände leisten einen wichtigen Beitrag zur Förderung und Wahrung der Rechtsstaatlichkeit und tragen zur Entwicklung europäischer Standards bei. In dieser Hinsicht spielen auch Rechtsanwälte und Rechtsanwaltskammern eine wichtige Rolle" (Jahresbericht über die Rechtsstaatlichkeit, S. 13) und "Rechtsanwälte, Rechtsanwaltskammern und andere Rechtsberufe wie Notare spielen eine entscheidende Rolle bei der Wahrung der Rechtsstaatlichkeit" (Jahresbericht über die Rechtsstaatlichkeit, S. 19). Zudem wird explizit auf die neue Konvention des Europarats zum Schutz des Rechtsanwaltsberufs verwiesen und die fundamentale Bedeutung der Anwaltschaft für die demokratische Gesellschaft hervorgehoben. 

Die BRAK wird auch künftig eng mit der Kommission und europäischen Partnern beim jährlichen Rechtsstaatlichkeitsbericht kooperieren, um die Interessen der Anwaltschaft zu wahren.
Quelle: BRAK