II. Anmerkungen
1. Sie finden in Anlage 3 eine Darstellung der Bestandsentwicklung der liquiden Mittel, um den Finanzstatus über Anlage 1 und 2 hinaus transparent darzustellen.
2. Die Hanseatische Rechtsanwaltskammer hat gemäß § 98 Abs. 2 BRAO die Kosten des Anwaltsgerichts zu tragen. Diese betrugen im Berichtsjahr 2025 insgesamt Euro 28.761,08 (Vorjahr: Euro 26.549,12), davon für Miete Euro 9.010,44 (Vorjahr: Euro 9.010,44) und allgemeine Bürokosten Euro 14.424,37 (Vorjahr: Euro 12.537,32).
3. In der Kammergeschäftsstelle waren am 31.12.2025 insgesamt 40 (Vorjahr 39) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (einschließlich der Geschäftsführung) beschäftigt, davon 20 Teilzeitkräfte. Beim Anwaltsgericht sind 2 Mitarbeiterinnen in Teilzeit beschäftigt.
4. Der Kammervorstand erhebt nicht von allen Mitgliedern den vollen Kammerbeitrag.
Nach den Bestimmungen der Beitragsordnung wird der Kammerbeitrag vielmehr in den dort vorgesehenen Fällen ermäßigt.
Dadurch ergeben sich gemessen an dem rechnerischen Beitragsaufkommen bei voller Beitragszahlung durch jedes Kammermitglied die im Folgenden dargestellten Mindereinnahmen.
Die Beitragsermäßigungen für Berufsanfänger und bei unterjährigem Eintritt werden nicht gesondert ausgewiesen.
2. Die Hanseatische Rechtsanwaltskammer hat gemäß § 98 Abs. 2 BRAO die Kosten des Anwaltsgerichts zu tragen. Diese betrugen im Berichtsjahr 2025 insgesamt Euro 28.761,08 (Vorjahr: Euro 26.549,12), davon für Miete Euro 9.010,44 (Vorjahr: Euro 9.010,44) und allgemeine Bürokosten Euro 14.424,37 (Vorjahr: Euro 12.537,32).
3. In der Kammergeschäftsstelle waren am 31.12.2025 insgesamt 40 (Vorjahr 39) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (einschließlich der Geschäftsführung) beschäftigt, davon 20 Teilzeitkräfte. Beim Anwaltsgericht sind 2 Mitarbeiterinnen in Teilzeit beschäftigt.
4. Der Kammervorstand erhebt nicht von allen Mitgliedern den vollen Kammerbeitrag.
Nach den Bestimmungen der Beitragsordnung wird der Kammerbeitrag vielmehr in den dort vorgesehenen Fällen ermäßigt.
Dadurch ergeben sich gemessen an dem rechnerischen Beitragsaufkommen bei voller Beitragszahlung durch jedes Kammermitglied die im Folgenden dargestellten Mindereinnahmen.
Die Beitragsermäßigungen für Berufsanfänger und bei unterjährigem Eintritt werden nicht gesondert ausgewiesen.
| 2024 | 2025 | ||
| Ermäßigungen in Härtefällen | 12.884,32 | 10.123,25 | |
| Beitragserlasse wegen Ausscheidens | 82.566,91 | 74.209,72 | |
| Beitragserlasse wegen Todes eines Mitglieds | 5.732,50 | 4.728,50 | |
| Ermäßigung wegen Bezug von Elterngeld | 556,00 | 2.967,13 | |
| 101.739,73 | 92.028,60 |
Am 31.12.2025 bestanden noch offene Kammerbeitragsforderungen aus dem laufenden Jahr und den Vorjahren in Höhe von Euro 72.145,72 (Vorjahr: Euro 76.719,53). Im Jahr 2025 konnten Beitragsforderungen aus den Vorjahren in Höhe von Euro 31.695,66 realisiert werden.
Geschäftsjahr Jahresergebnis Liquide Mittel
Euro TEUR
2007 + 179.660,48 2.161
2008 + 47.332,49 2.209
2009 - 141.040,92 2.068
2010 - 141.327,49 1.927
2011 - 194.419,36 1.732
2012 - 93.877,82 1.639
2013 - 100.805,91 1.538
2014 - 216.860,63 1.321
2015 - 185.422,32 1.136
2016 + 108.839,15 1.244
2017 + 283.705,05 1.528
2018 + 269.412,33 1.797
2019 + 257.901,12 2.055
2020 - 79.481,99 1.976
2021 - 477.845,87 1.498
2022 + 160.719,76 1.659
2023 + 252.388,54 1.911
2024 + 297.156,01 2.208
2025 + 189.524,58 2.398
6. Beitragsverwendung 2025
Der Kammerbeitrag enthält rechnerisch insgesamt Euro 126,50 (Vorjahr: Euro 127,00) durchlaufende Gelder: Für jedes am 1.1.2025 zugelassene Mitglied zahlte die Hanseatische Rechtsanwaltskammer an die
| Bundesrechtsanwaltskammer: | 2024 | 2025 | |
| - Beitrag (inkl. des Beitrages für Öffentlichkeitsarbeit) | 42,50 | 42,50 | |
| - Beitrag zum Sonderhaushalt Umlage für die Schlichtungsstelle der | 5,50 | 5,00 | |
| Rechtsanwaltschaft in Berlin | |||
| - Elektronischer Rechtsverkehr | 74,00 | 74,00 | |
| 122,00 | 121,50 | ||
| - Hülfskasse Deutscher Rechtsanwälte | 5,00 | 5,00 | |
| 127,00 | 126,50 |
Das sind 30,3 % (Vorjahr: 30,5 %) des Kammerbeitrages.
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