XI. Hülfskasse Deutscher Rechtsanwälte
Die Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg ist Mitglied der Hülfskasse Deutscher Rechtsanwälte und gehört ihr seit dem Jahr 1948, also seit 78 Jahren an. Die Hülfskasse ist ein nicht eingetragener Verein und steuerrechtlich als gemeinnützig anerkannt.
Weitere Mitglieder sind die Rechtsanwaltskammern beim BGH, Braunschweig und Schleswig-Holstein. Durch diese Mitgliedschaft kommt die Rechtsanwaltskammer ihrer gesetzlichen Verpflichtung nach, Fürsorge für ihre Mitglieder zu betreiben.
Der seit 2021 unveränderte Jahresbeitrag von € 5,00 pro Kammermitglied für das Jahr 2025 wurde ordnungsgemäß bezahlt.
In der Zeit vom 1.1. bis 31.12.2025 unterstützte die Hülfskasse Deutscher Rechtsanwälte 25 (Vorjahr 25) Kammermitglieder, ehemalige Kammermitglieder, Witwen bzw. Kinder im Bezirk ihrer vier Mitgliedskammern mit monatlichen und/oder einmaligen Zahlungen von insgesamt € 39.653,56 (Vorjahr € 26.105,37).
Die Hülfskasse Deutscher Rechtsanwälte zahlte vom 01.01. bis 31.12.2025 an folgende 12 Personen (Vorjahr 13) der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg insgesamt € 17.321,72 aus:
• 5 (ehemalige) Kammermitglieder,
• 5 Anwaltswitwen bzw. -witwer, die aus Alters-, Krankheits- oder aus ähnlichen Gründen berufsbehindert bzw. berufsunfähig sind, erhielten monatliche Beihilfen und/oder einmalige Beträge
• 2 Kinder,
die minderjährig sind bzw. sich in Ausbildung befinden, erhielten monatliche Beihilfen und/oder einmalige Beträge.
Gegenüber 6 ehemaligen und aktiv Unterstützten aus den Mitgliedskammern bestehen Ansprüche aus Rückzahlungsverpflichtungen, deren Werthaltigkeit teilweise fraglich ist.
Weihnachtsspendenaktion 2025
Zusätzlich unterstützte die Hülfskasse Deutscher Rechtsanwälte Bedürftige im gesamten Bundesgebiet mit insgesamt € 148.950,00 aus dem Etat der deutschlandweiten Weihnachtsspende.
Hiervon erhielten die Unterstützten aus dem Bereich der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg einen Gesamtbetrag in Höhe von € 15.500 (Vorjahr € 17.000).
Der Vorstand und die Geschäftsführung lassen Dank an alle Spenderinnen und Spender ausrichten.
Der Vorstand und die Geschäftsführung lassen Dank an alle Spenderinnen und Spender ausrichten.