HANSEATISCHE RECHTSANWALTSKAMMER HAMBURG
Ausgabe 2/2026 vom 18. März 2026

III. Tätigkeit des Vorstands im Berichtsjahr

5. Service

Zum Service der Kammer für ihre Mitglieder zählt neben der konkreten Mitgliederberatung auch die Information der gesamten Mitgliedschaft über aktuelle Themen. 

Um seine Mitglieder zu informieren, nutzt der Vorstand vor allem die „Kammerreporte“. Darin finden sich Informationen der Mitglieder zu Neuigkeiten aus der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer, zu aktuellen politischen Entwicklungen und zu relevanten Urteilen aus der Rechtsprechung. In 2025 hat der Vorstand 5 Kammerreporte verschickt. 

Für die noch schnellere Information der Mitglieder nutzt der Kammervorstand den Kammerschnellbrief, der per E-Mail verschickt wird. Derzeit (Stand: 04.02.2026) erhalten rund 8.611 Kolleginnen und Kollegen diesen Kammerschnellbrief. Wenn Sie den Kammerschnellbrief noch nicht erhalten, können Sie gern Ihre E-Mail-Adresse in der Geschäftsstelle hinterlegen, um zukünftig ebenfalls den Kammerschnellbrief zu erhalten. Im Jahr 2025 sind insgesamt 8 Kammerschnellbriefe verschickt worden.

Neben dem persönlichen Kontakt und den Kammerreporten und Schnellbriefen ist die Homepage der Kammer unter www.rak-hamburg.de ein wesentlicher Teil des Services der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer für die Mitglieder. Die Seiten werden laufend erweitert, überarbeitet und aktualisiert, so dass Sie dort tagesaktuell informiert werden, z.B. mit Meldungen und Veranstaltungshinweisen.

Natürlich bietet die Homepage ein umfassendes Angebot an Informationen zu allen Tätigkeitsfeldern der Kammer, einschließlich zahlreicher  Formulare zum Download.

Außerdem finden Sie dort Informationen über die Organisation der Kammer, den Vorstand und die Geschäftsstelle. Insbesondere finden Sie auf der Homepage die Kontaktdaten der direkten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in der Geschäftsstelle für Ihr Anliegen.

Wir laden Sie herzlich ein, die Seiten regelmäßig zu besuchen. Sie werden dort insbesondere laufend Hinweise auf Veranstaltungen finden, die wir nicht anderweitig bewerben.


Sie finden die Kammer auch auf LinkedIn unter „Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg“ und (zum Thema Berufsausbildung Rechtsanwaltsfachangestellte) auf Instagram unter @rak.hamburg,azubis

Der Anwaltssuchdienst wurde von unserem Dienstleister zum 1.1.2026 eingestellt.

Wer auf der Suche nach einer Anwältin oder einem Anwalt ist, kann dafür nun die europäische Plattform „find-a-lawyer“ nutzen: der link findet sich auf unserer Homepage. In diesem Portal können die anwaltlichen Mitglieder selbst Angaben zu Tätigkeitsschwerpunkten und Fremdsprachenkenntnissen eintragen. Die Eintragungen erfolgen über das beA-Portal. Wie Sie diese Angaben über das beA-Portal eintragen, ist im beA-Newsletter 11/2020 vom 6.8.2020 unter der Überschrift „Verzeichnisdatenpflege im beA“ beschrieben. Sie finden diesen beA-Newsletter ebenso wie alle anderen beA-Newsletter auf den Seiten der BRAK

 

Und natürlich steht nach wie vor das bundesweite Amtliche Anwaltsverzeichnis zur Verfügung: auch das haben wir auf unserer Homepage verlinkt.

Für die Suche nach Kolleginnen und Kollegen, die zur Übernahme von Pflichtverteidigungen bereit sind, verweist die Hanseatische Rechtsanwaltskammer auf das Bundesweite Amtliche Anwaltsverzeichnis. Alle Personen und Institutionen, die eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt suchen, die/der zur Übernahme von Pflichtverteidigungen bereit ist, können jederzeit und tagesaktuell im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis danach suchen. Besonders gilt dies natürlich für die Staatsanwaltschaften und die Gerichte, die nach § 143 Abs. 6 StPO Pflichtverteidiger, die die/der Beschuldigte nicht bezeichnet hat, aus dem Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis auswählen müssen. Jede Kollegin und jeder Kollege, die zur Übernahme von Pflichtverteidigungen bereit sind, können sich bei uns melden, und wir vermerken diese Bereitschaft dann bei uns im System.

Seit kurzem können Sie sich bei uns auch über das Mitgliederportal melden: auch dort können Sie Ihre Bereitschaft zur Übernahme von Pflichtverteidigungen melden und wir sorgen dann für die Eintragung im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis. So sorgen wir dafür, dass die Bereitschaft zur Übernahme von Pflichtverteidigungen im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis angezeigt wird. Derzeit sind es knapp 120 Hamburger Kolleginnen und Kollegen, die ihre Bereitschaft zur Übernahme von Pflichtverteidigungen erklärt haben.

Auf Wunsch der Amtsgerichte hat die Rechtsanwaltskammer im März 2024 eine Liste mit denjenigen Kolleginnen und Kollegen zusammengestellt, die Interesse an der Bestellung als anwaltliche Verfahrensbevollmächtigte bei Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam nach dem „Rückführungsverbesserungsgesetz“ (§ 62d AufenthG) haben. Mit beA-Nachricht vom 22.1.2024 hatten wir die Mitglieder dazu aufgerufen, sich bei Interesse an der Aufnahme in die Liste zu melden.

Wir aktualisieren diese Liste von Zeit zu Zeit und stellen sie dann den Amtsgerichten zur Verfügung. Wenn Sie Interesse an einer Aufnahme in die Liste haben, melden Sie sich bitte und gerne per beA oder per E-Mail an info@rak-hamburg.de mit dem Betreff „Rückführungsverbesserungsgesetz / Interesse an Pflichtbestellung“ und vollständigen Kontaktdaten. Bitte teilen Sie dabei mit, ob Sie auch am Wochenende und unter welchen Kontaktdaten Sie dann für Zuführungen zur Verfügung stehen.


Der traditionelle Begrüßungsabend für neue Mitglieder fand am 4.9.2025 in den Mozartsälen an der Moorweide statt. Im Vordergrund statt wieder das nette Beisammensein mit vielen Gesprächen zwischen den KollegInnen und Kollegen. Die Kammer war durch Vorstandsmitglieder und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle vertreten, die sich besonders über den persönlichen Kontakt gefreut haben. Leider war die Resonanz bei den neuen Kolleginnen und Kollegen verhalten; wir überdenken deshalb derzeit das Konzept.



Der Rechtsanwaltsausweis wird von der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer nach wie vor kostenfrei für die Mitglieder ausgestellt. Diese Dienstleistung ist im Kammerbeitrag enthalten. Insgesamt haben 7.858 Mitglieder der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer einen solchen Ausweis; dies entspricht einer Quote von 65,1 % der Mitglieder.


Die Hanseatische Rechtsanwaltskammer bietet gegen eine Gebühr von € 40,00 für alle Mitglieder das „KammerIdent-Verfahren“ zur zuverlässigen Identifizierung des Inhabers einer „beA-Karte Signatur“ an. Dieses Angebot wird von den Mitgliedern sehr gerne angenommen.

 

Die Kammer bietet auch die Möglichkeit, sich auf der Signaturkarte das sogenannte „Berufsattribut“ bestätigen zu lassen. Davon haben  im Jahr 2025 12 Mitglieder (im Vorjahr 8 Mitglieder) Gebrauch gemacht.

Von der Möglichkeit, auf die sogenannte „Vollmachtsdatenbank“ für steuerliche Zwecke zuzugreifen, haben bisher nur wenige Mitglieder Gebrauch gemacht: Im Jahr 2025 beantragten dies 4 Mitglieder (Vorjahr: 5 Mitglieder). Insgesamt nutzen im Jahr 2025 29 Mitglieder die "Vollmachtsdatenbank".

Nach wie vor stehen drei Vertrauensanwälte den Mitgliedern in schwierigen Situationen mit Rat zur Seite. Die Namen der Vertrauensanwälte erfahren Sie wie bisher bei Bedarf von der Geschäftsführung.


Die Kooperation mit dem Deutschen Anwaltsinstitut (DAI), dessen Mitglied die Hanseatische Rechtsanwaltskammer ist, hat sich weiter bewährt. Dank dieser Kooperation können die Mitglieder der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer die Online-Schulungen des DAI zu einem reduzierten Kostenbeitrag besuchen. Details finden Sie auf unserer Homepage auf der Startseite im Kasten „DAI Deutsches Anwaltsinstitut e.V.".


Die Hanseatische Rechtsanwaltskammer unterstützt immer wieder Umfragen zu Themen, die die Anwaltschaft betreffen. Besonders erwähnenswert ist eine Umfrage zu Aggressionen gegenüber Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten. Im Schnellbrief 7/2024 hatten wir unsere Mitglieder zur Teilnahme an der Umfrage eingeladen und im Jahr 2025 sind die Ergebnisse veröffentlicht worden:  Sie finden sie im Kammerreport 1/2025 unter „Aktuelles“.


Am 28.3.2025 haben wir in den Räumen der Geschäftsstelle eine Fortbildungsveranstaltung zum Thema „Geldwäscheprävention in der Praxis von Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälten und Rechtsanwaltskammern“ veranstaltet, die gut besucht war.



Daneben gab es etliche berufspolitische Themen, die von großer Bedeutung für die Anwaltschaft sind. Der Vorstand hat seine Mitglieder darüber laufend informiert. Dazu verweisen wir auf den Abschnitt „Rechtspolitik“.

Und endlich ist in 2025 auch unser Mitgliederportal „live“ gegangen: Mitglieder haben jetzt schon die Möglichkeit, über dieses Portal ihre bei uns gespeicherten Daten anzusehen und Änderungen, z.B. der Kanzleiadresse, über dieses Portal mitzuteilen. Das Portal wird nach und nach erweitert und ausgebaut: so sollen auch die Daten zu Zweigstellen und weiteren Kanzleien über das Portal gepflegt werden können und perspektivisch dann auch (Zulassungs-)Anträge online eingereicht werden können.

Das Portal ist zunächst für eine kleine Gruppe von Mitgliedern freigeschaltet worden und wird nach und nach für alle Mitglieder nutzbar sein – wir schreiben Sie dazu gesondert an.