III. Tätigkeit des Vorstands im Berichtsjahr
4. Mitgliederberatung
Die Beratung der Mitglieder in Berufsrechtsfragen ist und bleibt eine der vornehmsten und wichtigsten Aufgaben der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer.
Auch in 2025 gab es kein Thema, das besonders im Fokus der Beratung gestanden hätte. Nach wie vor beraten wir zu Berufsausübungsgesellschaften, zur Geldwäscheaufsicht, zu Fragen der Syndikustätigkeit, zum elektronischen Rechtsverkehr und natürlich zum Berufsrecht im eigentlichen Sinne, also z.B. zu Fragen des Verbots der Wahrnehmung widerstreitender Interessen, zur Kanzleipflicht, zu den Grenzen der erlaubten Werbung oder zur Mandatsniederlegung zur Unzeit.