HANSEATISCHE RECHTSANWALTSKAMMER HAMBURG
Ausgabe 2/2026 vom 18. März 2026

III. Tätigkeit des Vorstands im Berichtsjahr

3. Berufsausübungsgesellschaften

Seit 2022 sind auch Berufsausübungsgesellschaften Mitglied der Rechtsanwaltskammer.

Für jeweils aktuelle Informationen verweisen wir gerne auf den Bereich „Berufsausübungsgesellschaften“ auf unserer Homepage: https://rak-hamburg.de/mitglieder/berufsausuebungsgesellschaften/ 

Zuständig für die Zulassungsangelegenheiten der Berufsausübungsgesellschaften sind im Vorstand zwei „Berufsausübungsgesellschaftszulassungsabteilungen“ (zur Besetzung siehe unten) und in der Geschäftsstelle arbeiten diesbezüglich 4 Personen.

Zu deren Aufgaben gehört die Bearbeitung von Zulassungsanträgen sowie die tägliche umfangreiche Datenpflege bei Änderungen von z.B. Firma, Gesellschaftsstruktur, Gesellschaftsform oder Gesellschafterbestand sowie die diesbezüglichen rechtliche Prüfungen sowie der Widerruf der Zulassung von Gesellschaften.

Zumeist haben Zulassungen geendet, weil die Gesellschaften sich aufgelöst haben (§ 59h Abs. 1 S. 1 BRAO) oder sie waren zu widerrufen, weil auf die Zulassung schriftlich verzichtet wurde (§ 59h Abs. 3 Nr. 3 BRAO). Vereinzelt waren auch Widerrufe erforderlich, weil die Zulassungsvoraussetzungen entfallen waren.

Es waren zudem beinahe täglich berufsrechtliche Anfragen von Berufsausübungsgesellschaften zu beantworten, welche sich meist auf Gründungen oder Umstrukturierungen von Berufsausübungsgesellschaften im Zusammenhang mit der Zulassung bei der Rechtsanwaltskammer bezogen sowie auf die Anzeigepflichten der Gesellschaften gegenüber der Rechtsanwaltskammer.

Zum Jahreswechsel 2024/2025 war das im Jahr 2024 implementierte Gesetz zur Regelung hybrider und virtueller Versammlungen in der Bundesnotarordnung, der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Patentanwaltsordnung und dem Steuerberatungsgesetz sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Hinblick auf die Berufsausübungsgesellschaften umzusetzen. Pflichtmitglieder, die nach § 60 Abs. 2 Nr. 3 BRAO auch Mitglied einer Steuerberaterkammer oder der Patentanwaltskammer sind, sind per Gesetz mit Ablauf des 31.12.2024 aus der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer ausgeschieden. Die entsprechende Umstellung verlief reibungslos.

Die zwei Berufsausübungsgesellschaftszulassungsabteilungen waren am 31.12.2025 wie folgt besetzt:                                               
                                                
BAGZA  I (A-K) BAGZA  II (L-Z)
Dr. Till Dunckel Dr. Christoph Cordes
Dr. Alexander Mittmann Dr. Kristian Stange
Dr. Jörgen Tielmann Muhammed Çiftçi


Die jeweils aktuelle Besetzung können Sie auf der Homepage der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer im Internet einsehen.