III. Tätigkeit des Vorstands im Berichtsjahr
16. Rechtspolitik
Im letzten Geschäftsbericht hatten wir ausführlich über die Zustände an den Hamburger Gerichten berichtet im Abschnitt „Rechtspolitik“, wobei nicht alle Gerichtszweige und nicht alle Gerichte gleich stark betroffen sind.
Die Gerichtsverwaltungen und die Politik haben das Problem schon länger erkannt und sind um Abhilfe bemüht, aber nach wie vor sind keine spürbaren Verbesserungen für die Rechtssuchenden und die Anwaltschaft bemerkbar. Im Gegenteil: die Zustände verschlechtern sich, insbesondere bei der Staatsanwaltschaft nimmt die Zahl der unbearbeiteten Verfahren immer weiter zu. Durch die anstehende Pensionierungswelle der „Baby-Boomer“ ist mit einer weiteren Zuspitzung der Lage zu rechnen.
Die Gerichtsverwaltungen und die Politik haben das Problem schon länger erkannt und sind um Abhilfe bemüht, aber nach wie vor sind keine spürbaren Verbesserungen für die Rechtssuchenden und die Anwaltschaft bemerkbar. Im Gegenteil: die Zustände verschlechtern sich, insbesondere bei der Staatsanwaltschaft nimmt die Zahl der unbearbeiteten Verfahren immer weiter zu. Durch die anstehende Pensionierungswelle der „Baby-Boomer“ ist mit einer weiteren Zuspitzung der Lage zu rechnen.
Diese Themen wurden in einer Podiumsdiskussion am 15.10.2025 im Plenarsaal des Hanseatischen Oberlandesgerichts unter dem Titel „Aktuelle Baustellen in der Hamburger Justizpolitik“ besprochen. Siehe dazu den Abschnitt „Tagungen“.
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Anfang des Jahres hatten zwei Arbeitsgruppen Berichte zur Reform des Zivilprozesses vorgelegt:
- Zum einen hatte die „Reformkommission Zivilprozess“ ihren Abschlussbericht mit Handlungsempfehlungen vorgelegt. Die Reformkommission war ein von den Justizministerinnen und Justizministern der Länder beauftragtes Gremium, das Vorschläge für den Zivilprozess der Zukunft erarbeiten und das Verfahrensrecht vor dem Hintergrund der fortschreitenden Digitalisierung überprüfen sollte. Unser Präsident Dr. Christian Lemke war eines der Mitglieder dieser Reformkommission.
- Zum anderen hatten die OLG-Präsidentinnen und Präsidenten sowie des Kammergerichts, des Bayerischen Obersten Landesgerichts und des Bundesgerichtshofs Anfang 2025 die Ergebnisse ihrer Initiative zum „Zivilprozess der Zukunft“ in einem Tagungsband veröffentlicht.
Noch in 2025 sind dann mit Wirkung zum 1.1.2026 sowohl die Zuständigkeitsstreitwerte für die Amts-/Landgerichte, als auch die Wertgrenzen für die Rechtsmittel angehoben worden.
Für die Anwaltschaft besonders bedeutend ist, dass auch die Grenze des Anwaltszwangs auf 10.000 € angehoben wurde – gegen den Widerstand der Anwaltschaft.
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Seit dem 1.1.2026 können die Länder das „Online-Verfahren“ für Zivilverfahren vor den Amtsgerichten erproben: siehe dazu die Nachrichten aus Berlin Ausgabe 1/2026.
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Die Forderung der BRAK-Hauptversammlung, das Grundgesetz um ein neues Grundrecht auf unabhängigen anwaltlichen Beistand zu erweitern (siehe dazu hier), wurde von der Politik (bisher) nicht aufgegriffen – jedenfalls der Bundesrat hat sich das Anliegen nicht zueigen gemacht (siehe die Meldung der BRAK dazu hier) und auch das Bundesjustizministerium soll nach Meldungen der LTO ablehnend reagiert haben.
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Die Möglichkeit der Schaffung von „Commercial Courts“ ist in 2024 beschlossen worden und Hamburg hat die Einrichtung eines solchen Commercial Courts und auch von Commercial Chambers am Landgericht beschossen. Sie haben inzwischen die Arbeit aufgenommen: siehe dazu den Abschnitt „Berufsrecht“.
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Über das „Gesetz zur digitalen Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung (Hauptverhandlungsdokumentationsgesetz – DokHVG)“ hatten wir schon im vorletzten und letzten Geschäftsbericht berichtet. Die Unterlagen zu diesem Gesetz finden Sie in der Datenbank des Bundestages hier.
Das Gesetz war noch vom letzten Bundestag beschlossen worden, aber der Bundesrat hatte den Vermittlungsausschuss angerufen; dort war das Gesetz nicht weiter behandelt worden; siehe dazu den Bericht des Vermittlungsausschusses.
Das Gesetz war noch vom letzten Bundestag beschlossen worden, aber der Bundesrat hatte den Vermittlungsausschuss angerufen; dort war das Gesetz nicht weiter behandelt worden; siehe dazu den Bericht des Vermittlungsausschusses.
Das Gesetz ist dann der Diskontinuität des Bundestages zum Opfer gefallen und seitdem ist das Vorhaben nicht wieder aufgegriffen worden.
Die Anwaltschaft setzt sich seit Jahren dafür ein, dass auch bei strafgerichtlichen Hauptverhandlungen ein Inhaltsprotokoll geführt wird, dass also namentlich die Aussagen der Zeugen inhaltlich protokolliert werden und wird dieses Bestreben auch in der nächsten Legislaturperiode des Bundestags fortsetzen. Es sieht derzeit nicht danach aus, dass diese Forderung in näherer Zukunft umgesetzt wird.
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Lange hatten die Kammern für eine Erhöhung der RVG-Gebühren gekämpft: nachdem es danach aussah, dass die Bemühungen jedenfalls in Legislaturperiode des letzten Bundestages nicht zum Erfolg führen würden, hatte der Bundestag in einer seiner letzten Sitzungen doch noch eine Erhöhung beschlossen, siehe dazu die Nachrichten aus Berlin 3/2025. Auch der Bundesrat hatte der Erhöhung zustimmt und so konnte das Gesetz am 1.6.2025 in Kraft treten. Siehe dazu die Nachrichten aus Berlin Ausgabe 8/2025.
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Am 1.10.2021 war das „Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt“ (sog. „Legal-Tech-Gesetz“) in Kraft getreten. Im Rahmen der Evaluation hat die BRAK eine Umfrage unter ihren Mitgliedern durchgeführt und die Ergebnisse in einer Stellungnahme veröffentlicht.
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Lange war über eine Abschaffung der Singularzulassung beim BGH (in Zivilsachen) diskutiert worden. Nachdem sich die BRAK-Hauptversammlung gegen eine Abschaffung ausgesprochen hat, ist das Thema nicht weiter diskutiert worden.
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In letzter Zeit fallen die Rechtsschutzversicherer mit unangemessenen Praktiken auf, mit denen sie die anwaltliche Beratung behindern. Die BRAK hatte dazu eine Umfrage durchgeführt. Die Meldung zu den Ergebnissen finden Sie hier. Es gibt dazu auch eine Presseerklärung der BRAK, in der unser Präsident Dr. Christian Lemke diese Praktiken scharf kritisiert hat.
Bayern hatte tatsächlich einen Vorstoß in der JustizministerInnenkonferenz gestartet, um die Befugnis der Rechtsschutzversicherer zur außergerichtlichen Rechtsberatung und Vertretung auszuweiten: siehe dazu das Editorial im Kammerreport 5/2025. Der Vorstoß ist erfreulicherweise schon in der JustizministerInnenkonferenz gescheitert, siehe dazu das Editorial im Kammerreport 1/2026.