III. Tätigkeit des Vorstands im Berichtsjahr
15. Berufsrecht
An erster Stelle muss hier eine erfreuliche Entwicklung stehen: die Verabschiedung der „Konvention zum Schutz des Anwaltsberufs“, dem ersten völkerrechtlich verbindlichen Abkommen zum Schutz der Anwaltschaft, die inzwischen auch von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichnet wurde. Siehe dazu die „Nachrichten aus Berlin“ Ausgabe 3/2026 mit weiterführenden Links.
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Nach dem Ende der Regierungskoalition in 2024 und den Neuwahlen 2025 sind 2025 etliche Gesetzesvorhaben der Diskontinuität des Parlaments anheimgefallen. Deshalb gab es in 2025 auch keine großen Gesetzesänderungen.
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Die Berufsordnung (BORA) und die Fachanwaltsordnung wurden auch in 2025 geändert (siehe dazu den Abschnitt „Satzungsversammlung“ in diesem Geschäftsbericht) und die Seiten der BRAK mit den Beschlüssen: https://www.brak.de/die-brak/satzungsversammlung/
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Die Diskussion über die Sammelanderkonten ist auch in 2025 weitergegangen; tatsächlich geht es nicht nur um die Sammelanderkonten, sondern allgemein um alle Konten, auf denen Fremdgelder ein- und ausgehen. Siehe dazu zuletzt die „Nachrichten aus Berlin“, Ausgabe 24/2025 vom 26.11.2025. Die BRAK arbeitet derzeit an der rechtlichen und technischen Umsetzung.
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Seit dem 17.12.2025 liegt der Regierungsentwurf für eine weitere Reform der BRAO vor – siehe dazu den Bericht der BRAK im Bericht aus Berlin Ausgabe 1/2026 und die Pressemeldung des Bundesjustizministeriums , jeweils mit weiteren Links.
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Zu den Änderungen im Bereich der Geldwäscheaufsicht siehe den entsprechenden Abschnitt in diesem Bericht.
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Aus der großen Zahl an Veröffentlichungen zum Thema „KI und Anwaltschaft“ sei hier auf die Leitfäden von BRAK und CCBE zum Umgang mit (generativer) KI verwiesen: Sie finden die Links auf den Leitfaden der BRAK hier und auf den Leitfaden des CCBE in unserem Kammerreport 5/2025 hier.
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In eigener Sache dürfen wir auf ein Urteil unseres Anwaltsgerichtshofs hinweisen, in dem das Gericht unsere Praxis bei der Ermäßigung von Beiträgen und allgemein unsere Beitragsordnung und unser Verwaltungsverfahren für rechtmäßig erachtet hat: siehe dazu die Veröffentlichung im Kammerreport 4/2025.
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Erinnert werden soll auch an eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, mit dem das Gericht bei Durchsuchungen in Anwaltskanzleien eine besonders strenge Prüfung der Verhältnismäßigkeit angemahnt hat: Sie finden den Link in unserem Kammerreport 5/2025 hier.
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Seit dem 1.4.2025 gibt es einen „Commercial Court“ am Hanseatischen Oberlandesgericht und „Commercial Chambers“ am Hamburger Landgericht; siehe dazu die Seiten des Commercial Court und die Mitteilung der Justizbehörde. Der Commercial Court besteht aus Zivilsenaten des Oberlandesgerichts, vor denen Wirtschaftszivilsachen zwischen Unternehmen ab einem Streitwert von 500.000 Euro bei entsprechender Verständigung der Parteien erstinstanzlich geführt werden. Die Senate können in deutscher oder in englischer Sprache verhandeln.
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Für weitergehende Informationen zum Berufsrecht verweisen wir auf die Literatur, namentlich in den Fachzeitschriften.
Einen zusammenfassenden Überblick gibt z.B. Deckenbrock in NJW 2025, 3688: „Die Entwicklung des anwaltlichen Berufsrechts“ und einen Überblick über wichtige Entscheidungen Dahns in njw-spezial 2026, 62.
Einen zusammenfassenden Überblick gibt z.B. Deckenbrock in NJW 2025, 3688: „Die Entwicklung des anwaltlichen Berufsrechts“ und einen Überblick über wichtige Entscheidungen Dahns in njw-spezial 2026, 62.