III. Tätigkeit des Vorstands im Berichtsjahr
14. Internationales
Internationale Themen haben die Kammer auch 2025 beschäftigt.
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Zu den Mitgliedern der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer gehören Personen, die zwar über keine deutsche Rechtsanwaltszulassung verfügen, aber über eine Zulassung als Rechtsanwalt in einem anderen Staat, und die sich zur Berufsausübung im Bezirk der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer niedergelassen haben: diese Personen werden von der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer nicht zur Rechtsanwaltschaft zugelassen, aber als Mitglieder „aufgenommen“: dieser Personenkreis sind zum einen die nach § 2 EuRAG aufgenommenen Mitglieder, die eine Rechtsanwaltszulassung in einem europäischen Staat haben und zum anderen die nach § 206 BRAO aufgenommenen Mitglieder, die eine Zulassung in einem außereuropäischen WHO-Staat haben. Erstere dürfen den Beruf des Rechtsanwalts in Deutschland wie die Kolleginnen und Kollegen mit einer deutschen Zulassung ausüben, während letztere in Deutschland nur auf dem Gebiet des Rechts ihres Herkunftsstaats (und des Völkerrechts) beraten dürfen.
Auch ausländische Berufsausübungsgesellschaften (siehe dazu die Erläuterungen im Geschäftsbericht für das Jahr 2022 im Abschnitt „Internationales“) können die Zulassung in Hamburg beantragen.
Auch für diese Mitglieder ist die Kammer wie für die sonstigen Mitglieder zuständig und bietet ihnen die gleichen Services an.
Die aktuellen Mitgliedszahlen können Sie der Mitgliederstatistik am Anfang dieses Geschäftsberichts entnehmen.
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Über die Tätigkeit des Präsidenten Dr. Christian Lemke und der Vorstandsmitglieder Dr. Sebastian Cording und Dr. Andrea Jaeger-Lenz im CCBE wirkt die Hanseatische Rechtsanwaltskammer auch an der europäischen Rechtspolitik mit. Der CCBE (Le Conseil des barreaux européens) ist der Rat der Anwaltschaften der Europäischen Gemeinschaft und vertritt mehr als 1 Million europäische Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte und wird als Stimme der europäischen Anwaltschaft wahrgenommen. Er vertritt die Anwaltschaft insbesondere gegenüber den Europäischen Institutionen. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des CCBE.
Besonders wichtige Themen im CCBE waren (auch) in 2025:
- Die Beratungen im Europarat zu einer Konvention zum Schutz der Anwaltschaft, die in 2025 mit der Verabschiedung der Konvention zum erfolgreichen Abschluss gebracht werden konnten; inzwischen hat auch Deutschland die Konvention gezeichnet; damit sie in Kraft tritt, muss sie aber noch von mindestens 8 Ländern ratifiziert werden.
- Der Vorschlag der EU-Kommission zur umfassenden Überwachung des Datenverkehrs, um den sexuellen Missbrauch von Kindern zu verhindern und zu bekämpfen („Chat Control“); dieses Vorhaben ist in 2025 (vorerst) beendet worden: https://www.brak.de/newsroom/newsletter/nachrichten-aus-bruessel/2025/ausgabe-19-2025-v-06112025/csam-verordnung-gestoppt-rat/
- KI in der Anwaltschaft: dazu hat der CCBE im Oktober 2025 einen Leitfaden für den Umgang mit generativer Intelligenz durch Anwälte herausgebracht.
Um sich international besser zu vernetzen, hatte der Vorstand in 2024 beschlossen, Mitglied in der „Fédération des Barreaux d’Europe“ (FBE) zu werden. Die FBE ist ein Zusammenschluss nationaler und regionaler Rechtsanwaltskammern und Anwaltsverbände, dem derzeit 200 Mitglieder aus ganz Europa angehören. Seitdem nehmen Vertreter der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer an den Treffen des FBE teil.
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Am 15.10.2025 durfte Vizepräsident Dr. Dunckel die Keynote-Speech bei der Welcome Reception der Global Conference der International Section der New York State Bar Association in Hamburg halten.
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Im Dezember 2025 fand die Halbjahreskonferenz von AIJA („Association Internationale des Jeunes Avocats“), der Vereinigung junger Anwältinnen und Anwälte, in Hamburg statt. Die Hanseatische Rechtsanwaltskammer hatte sich für die Ausrichtung der Konferenz in Hamburg stark gemacht und Präsident Dr. Lemke durfte die aus der ganzen Welt angereisten Teilnehmerinnen und Teilnehmer in der Elbphilharmonie begrüßen.
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Im November 2025 haben wir unsere Räume für den Besuch einer Delegation der japanischen Rechtsanwaltskammer zur Verfügung gestellt, die sich hier mit Hamburger Kolleginnen und Kollegen getroffen haben, um sich über das deutsche Familienrecht zu informieren.
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Unser Präsident Dr. Lemke war einer der Prozessbeobachter in dem Prozess gegen 11 Mitglieder des Vorstands der Istanbuler Anwaltskammer. Ihnen wurde Terrorpropaganda vorgeworfen, weil der Vorstand Ende 2024 eine öffentliche Erklärung abgegeben hatte, in der er die Aufklärung der Tötung von zwei Journalisten in Nordsyrien gefordert und die willkürliche Festnahme von Journalist:innen, Rechtsbeiständen und weiteren Personen bei einer Demonstration in Istanbul kritisiert hatte. Der Prozess ist erfreulicherweise im Januar 2026 mit einem Freispruch für alle Angeklagten zuende gegangen, siehe dazu die Presseerklärung der BRAK Nr.1/2026.
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Die Bedeutung der europäischen Politik und des europäischen Rechts auf das deutsche Berufsrecht der Anwaltschaft und die Berufsausübung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Deutschland allgemein kann gar nicht überschätzt werden. Deshalb ist es so wichtig, dass sich die deutsche Anwaltschaft in den europäischen Institutionen und Interessenverbänden engagiert.
Dabei ist die internationale Vertretung der Anwaltschaft in Deutschland vor allem die Aufgabe der Bundesrechtsanwaltskammer. Für deren internationale Aktivitäten verweisen wir auf die Seiten der Bundesrechtsanwaltskammer, namentlich die Bereiche „Europäisches Engagement“ und „Internationales Engagement“.