HANSEATISCHE RECHTSANWALTSKAMMER HAMBURG
Ausgabe 2/2026 vom 18. März 2026

III. Tätigkeit des Vorstands im Berichtsjahr

13. beA

Mit der mobilen beA-App kann man nun vorbereitete Entwürfe und elektronische Empfangsbekenntnisse kartenlos signieren und versenden. Ausführliche Erläuterungen dazu finden Sie hier: https://handbuch.bea-brak.de/weitere-themen/bea-app-fuer-mobile-geraete.

Die beA-App können Sie im App Store von Apple und dem Play Store von Google herunterladen.

Im übrigen verweisen wir gerne auf unseren Kammerreport, der in jeder Ausgabe in der Rubrik „elektronischer Rechtsverkehr“ aktuelle Meldungen rund um das beA enthält.

Außerdem empfehlen wir gerne den beA-Newsletter der BRAK, der sich abonnieren lässt, um auf dem Laufenden zu bleiben. Und auf den Seiten des beA-Supports finden Sie alle relevanten Informationen und Hilfe für die Nutzung des beAs.

An dieser Stelle erinnern wir an die Pflicht zur Erstregistrierung des beA (§ 31a Abs. 6 BRAO) und weisen darauf hin, dass wir die Einhaltung dieser Pflicht auch im Zuge unserer Berufsaufsicht nachhalten. Derzeit sind etliche Verfahren wegen der Verletzung dieser Pflicht beim Anwaltsgericht anhängig und es drohen Geldbußen von € 2.500 und mehr.