HANSEATISCHE RECHTSANWALTSKAMMER HAMBURG
Ausgabe 1/2026 vom 12. Februar 2026

Schlichtungsstelle: Tätigkeitsbericht 2025

Die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft hat ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2025 veröffentlicht. Danach verzeichnete die Schlichtungsstelle im Jahr 2025 einen deutlichen Anstieg der Fälle: Die Zahl der eingegangenen Schlichtungsanträge stieg um fast die Hälfte im Vergleich zum Vorjahr. Hintergrund dafür sind zwei Entwicklungen: Zum einen wurde Anfang des Jahres 2025 die bisherige Streitwertgrenze von 50.000 € aufgehoben, wodurch nun auch Verfahren mit höheren Summen geschlichtet werden können. Zum anderen erleichtern KI‑gestützte Tools Mandantinnen und Mandanten die Antragstellung und helfen bei der richtigen Zuordnung der Schlichtungsstelle. Der Tätigkeitsbericht 2025 zeigt außerdem, dass die Fälle komplexer geworden sind und häufiger höhere Streitwerte betreffen. Trotz der steigenden Zahl an Verfahren bleibt die Akzeptanz der Schlichtung hoch: Rund zwei Drittel der Fälle können einvernehmlich gelöst werden. Auch die Teilnahmebereitschaft der Antragsgegner ist erneut gestiegen und liegt bei etwa 92%.

Wie in den Vorjahren ging es in etwas über der Hälfte der erledigten Fälle um Gebührenstreitigkeiten, während der restliche Anteil Schadensersatzforderungen betraf. Die Dauer der Verfahren blieb weiterhin kurz: Durchschnittlich benötigte die Schlichtungsstelle vom Eingang aller Unterlagen bis zum Vorschlag einer Einigung etwa 62 Tage – und damit deutlich weniger als die gesetzlich zulässigen 90 Tage.

Der Bericht bietet darüber hinaus detaillierte Informationen zum Ablauf der Schlichtungsverfahren, zu den bearbeiteten Rechtsgebieten, zum organisatorischen Aufbau der Schlichtungsstelle sowie anonymisierte Fallbeispiele.

Die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft ist eine unabhängige Stelle zur Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Mitgliedern von Rechtsanwaltskammern und deren Auftraggebern (§ 191f Abs. 1 S. 1 BRAO). Sie ist zugleich auch Verbraucherschlichtungsstelle nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG). Sie kann bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten zwischen Mandant/in und Rechtsanwalt/Rechtsanwältin vermitteln. Das Verfahren ist kostenfrei. Anträge zur Schlichtung können nicht nur von der Mandantschaft, sondern auch von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten eingereicht werden.