Find-a-Lawyer
Im letzten Kammerreport, Ausgabe 5/2025 vom 4.12.2025, berichteten wir darüber, dass der auf unserer Internetseite angebotene regionale Anwaltssuchdienst eingestellt werden musste, weil die DATEV als unser derzeitiger Systempartner diesen Dienst aufgekündigt hat und nicht mehr unterstützt. An seine Stelle tritt neben dem Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis der europaweite Suchdienst Find-a-Lawyer.
Der Anwaltssuchdienst Find-a-lawyer ist ein gemeinsamer Dienst der Europäischen Kommission und der derzeit teilnehmenden nationalen Anwaltskammern. Man kann mit ihm nicht nur innerhalb der EU einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin finden, sondern – nach Auswahl des Landes "Deutschland" – gezielt auch in Hamburg durch entsprechende Eingabe im Feld "Stadt". Anhand weiterer Suchkriterien wie gesprochene Sprache, Fachgebiet oder Name kann die Suche weiter eingrenzt werden.
Unter "Zusätzliche Berufsbezeichnung" kann man auch nach Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten suchen, die einen bestimmten Fachanwaltstiteln führen.
Bitte beachten Sie, dass die Fremdsprachenkenntnisse und die Tätigkeitsschwerpunkte, die bei Find-a-lawyer angezeigt werden (§ 31 Abs. 5 Satz 3 BRAO), nur der/die betreffende Rechtsanwalt/Rechtsanwältin selbst direkt in dem eigenen besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) eintragen bzw. ändern kann. Eine Anleitung dazu finden Sie im beA-Newsletter der BRAK 11/2020 (unter "Verzeichnisdatenpflege im beA").
Der Anwaltssuchdienst Find-a-lawyer ist ein gemeinsamer Dienst der Europäischen Kommission und der derzeit teilnehmenden nationalen Anwaltskammern. Man kann mit ihm nicht nur innerhalb der EU einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin finden, sondern – nach Auswahl des Landes "Deutschland" – gezielt auch in Hamburg durch entsprechende Eingabe im Feld "Stadt". Anhand weiterer Suchkriterien wie gesprochene Sprache, Fachgebiet oder Name kann die Suche weiter eingrenzt werden.
Unter "Zusätzliche Berufsbezeichnung" kann man auch nach Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten suchen, die einen bestimmten Fachanwaltstiteln führen.
Bitte beachten Sie, dass die Fremdsprachenkenntnisse und die Tätigkeitsschwerpunkte, die bei Find-a-lawyer angezeigt werden (§ 31 Abs. 5 Satz 3 BRAO), nur der/die betreffende Rechtsanwalt/Rechtsanwältin selbst direkt in dem eigenen besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) eintragen bzw. ändern kann. Eine Anleitung dazu finden Sie im beA-Newsletter der BRAK 11/2020 (unter "Verzeichnisdatenpflege im beA").