HANSEATISCHE RECHTSANWALTSKAMMER HAMBURG
Ausgabe 1/2026 vom 12. Februar 2026

Geldwäscheprävention in der anwaltlichen Praxis und Geldwäscheaufsicht ab dem 10.7.2027

Übersicht über die wesentlichen Änderungen nach dem EU-Geldwäschepaket für Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte und Rechtsanwaltskammern

Der Ausschuss Geldwäscheprävention der BRAK hat ein Auslegungspapier mit einer Übersicht über die wesentlichen Änderungen nach dem EU-Geldwäschepaket (ab dem 10.7.2027) erstellt. Sie gibt einen Überblick über die Änderungen der nach der Geldwäscheverordnung (EU) 1624/2024 geltenden Verpflichtungen im Rahmen der Geldwäscheprävention sowie über die Änderungen nach der Geldwäscherichtlinie (EU) 1640/2024, die die Rechtsanwaltskammern als Aufsichtsbehörden über ihre Mitglieder zu beachten haben.

Das Dokument soll vom Ausschuss fortlaufend weiterentwickelt werden. Dabei sollen die noch von der Anti Money Laundering Authority (AMLA) und der Europäischen Kommission zu bestimmenden Delegierten Rechtsakte, Regulatory Technical Standards (RTS) und Leitlinien zur Umsetzung der einzelnen Pflichten eingearbeitet werden.

Das Prozedere der Rechtsanwaltskammer als Aufsichtsbehörde nach § 50 Nr. 3 GwG zur Überprüfung der Einhaltung der Pflichten durch verpflichtete Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG befindet sich naturgemäß auch noch in der Entwicklung und muss in diesem Zeitraum auch an obenstehende Gesetzesentwicklungen angepasst werden.

Auch wenn die neue Rechtslage erst ab dem 10.7.2027 in Kraft tritt, sollte die Gesetzesänderung und die damit einhergehende erforderliche Änderung des Risikomanagements und der Dokumentationspflichten bereits jetzt von allen Verpflichteten aufmerksam verfolgt werden. Hierbei ist zu beachten, dass niedergelassene Einzelanwältinnen und Einzelanwälte, die Kataloggeschäfte bearbeiten, auch nach der Gesetzesänderung weiterhin als Verpflichtete anzusehen sind.

Das Auslegungspapier des Ausschusses (Stand: Dezember 2025) finden Sie hier. Wir werden Sie auf Änderungen und Aktualisierungen künftig auf unserer Homepage aufmerksam machen im Bereich Geldwäschegesetz.