Betrug durch Fake-Kanzleien
Die Hanseatisch Rechtsanwaltskammer warnt vor Betrugsfällen, bei denen Kriminelle sich auf Webseiten, in E-Mails und in Anschreiben als echte Anwaltskanzleien ausgeben. Die Täter nutzen dabei oft den Namen tatsächlich existierender Kanzleien oder Anwältinnen und Anwälte, übernehmen deren Kontaktdaten, Fotos oder sogar ganze Webseiten und verändern diese nur leicht. Ziel der Betrüger ist es, Betroffene zu Zahlungen zu bewegen oder persönliche Daten zu erlangen.
Die derzeit häufigste Betrugsmasche scheinen Angebote – häufig per E-Mail versendet – von stark vergünstigten Waren zu sein, die aus einer angeblichen Insolvenzauflösung stammen würden. Dabei geben sich die Kanzleien als Insolvenzverwalter aus und legen einen gefälschten Gerichtsbeschluss über die Bestellung vor. Nach unseren Informationen werden diese Waren nach Rechnungstellung und Zahlung aber nie geliefert.
Zur Überprüfung solcher Fake-Kanzleien sollte man im tagesaktuell geführten Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis nachsehen, ob der Rechtsanwalt oder die Rechtsanwältin tatsächlich als solche zugelassen ist. Bitte überprüfen Sie auch die im Anwaltsverzeichnis angegebenen Kontaktdaten, denn häufig erkennt man erst an der abweichenden Telefonnummer, dass es möglicherweise ein Betrugsversuch ist. Etwaige Kontaktaufnahmen sollten nur über die im Anwaltsverzeichnis stehenden Kontaktdaten erfolgen oder über das beA.
Zudem lässt sich über die Insolvenzbekanntmachungen herausfinden, ob tatsächlich ein entsprechendes Insolvenzverfahren eröffnet und die angegebene Person zum/zur Insolvenzverwalter/in bestellt wurde.
Sollte sich danach das Angebot als ein Betrugsversuch herausstellen, informieren Sie bitte umgehend die Polizei.
Wenn Ihre Daten oder Ihre Identität von solchen Fake-Kanzleien übernommen wurden, sollten Sie ebenfalls umgehen die Polizei verständigen. Zudem sollten Sie prüfen, ob die Webseite durch einen Löschantrag bei der DENIC oder bei den entsprechenden ausländischen Domain-Verwaltungsstellen abgeschaltet werden kann. Zudem könnte man versuchen, gegenüber dem Webhoster durch den konkreten Hinweis auf die Rechtsverletzung eine Löschung der Inhalte zu erzielen.