VORSTANDSWAHL 2026: Bitte Wahlvorschläge einreichen!
Es ist wieder soweit: Im Frühjahr 2026 finden die nächsten Vorstandswahlen der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer statt. Das Wahlausschreiben des Wahlausschusses haben Sie bereits erhalten – wir möchten hier aber gerne nochmal erinnern.
Am 31.5.2026 endet die Amtszeit der folgenden Vorstandsmitglieder (in alphabetischer Reihenfolge bezogen auf den Nachnamen):
| Henrik M. Andresen |
| Thorsten Appel |
| Muhammed Çiftçi |
| Michael Herden |
| Dr. Andrea Jaeger-Lenz |
| Dr. Judith Krämer |
| Dr. Alexander Mittmann |
| Dr. med. dent. Wieland Schinnenburg |
| Dr. Kristian Stange |
| Dr. Jörgen Tielmann |
| Dr. Irmela Vogel |
| Kersten Wagner-Cardenal |
| Dr. Sigrid Wienhues |
Damit stehen für 13 Vorstandsplätze Neuwahlen mit einer Amtszeit von vier Jahren an. Jedenfalls drei Vorstandsmitglieder haben bereits angekündigt, für eine weitere Amtszeit nicht mehr zur Verfügung zu stehen.
Die anwaltliche Selbstverwaltung lebt von dem Engagement der Mitglieder. Der Vorstand bittet alle Kolleginnen und Kollegen um Prüfung, ob Sie im Vorstand der Kammer mitarbeiten und zur Wahl kandidieren wollen oder ob sie eine Kollegin/einen Kollegen kennen, die oder der im Vorstand mitarbeiten möchte. Die Voraussetzungen der Wählbarkeit sind unter anderem in den §§ 65f. BRAO niedergelegt; insbesondere kann zum Mitglied des Vorstandes nur gewählt werden, wer als natürliche Person Mitglied der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg ist und den Beruf eines Rechtsanwalts oder einer Rechtsanwältin seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung ausübt. Auch Syndikusrechtsanwältinnen und Syndikusrechtsanwälte können in den Vorstand gewählt werden.
Die Wahl wird als elektronische Wahl durchgeführt und die Wahlunterlagen werden Ende März / Anfang April versendet. Die Einzelheiten des Wahlverfahrens sind in der Wahlordnung der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer (WahlO) niedergelegt.
Wichtig ist insbesondere § 8 Abs. 3 WahlO: Danach muss jeder Wahlvorschlag von mindestens 10 Kammermitgliedern unterzeichnet sein, aber nicht notwendigerweise in einem Dokument. Die Unterzeichnung kann durch elektronische Signatur erfolgen. Eine Einreichung per Telefax oder elektronischem Dokument ist ausreichend (§ 8 Abs. 2 Satz 2 WahlO).
Bitte beachten Sie unbedingt die Fristen und Förmlichkeiten für die Einreichung der Wahlvorschläge und die Durchführung der Wahl, die in dem Wahlausschreiben des Wahlausschusses beschrieben sind (siehe unten bei den weiterführenden Links).
Noch bis zum 23.2.2026 haben Sie Zeit, Wahlvorschläge einzureichen. Wir freuen uns auf Ihre Wahlvorschläge!
Weiterführende Links:
Muster Wahlvorschlagsliste