BRAK-Umfrage: Prozessablöse durch Rechtsschutzversicherungen
An die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) ist das Thema herangetragen worden, dass Rechtsschutzversicherer – unter Erteilung von Rechtsrat – anwaltlich vertretene Mandantinnen und Mandanten durch Abstandszahlungen dazu anhalten, erteilte Mandate zu widerrufen und von der Rechtsverfolgung abzusehen.
Um ermitteln zu können, wie verbreitet dieses Vorgehen der Rechtsschutzversicherer ist, ist die BRAK auf Ihre Mithilfe angewiesen und möchte Sie daher einladen, an einer Befragung teilzunehmen. Die Teilnahme an der Umfrage ist bis zum 5.1.2026 möglich und dauert nur wenige Minuten.
Sie erreichen die Umfrage direkt über das beA-Portal durch Anklicken des mit dem BRAK-Logo versehenen Buttons „Umfrage Prozessablöse durch RSV“.
Die Umfrage erfolgt ausschließlich anonym und die Umfrageergebnisse können nicht auf teilnehmende Personen zurückgeführt werden.
Haben Sie herzlichen Dank für Ihre Teilnahme und für Ihre wertvolle Unterstützung!
Um ermitteln zu können, wie verbreitet dieses Vorgehen der Rechtsschutzversicherer ist, ist die BRAK auf Ihre Mithilfe angewiesen und möchte Sie daher einladen, an einer Befragung teilzunehmen. Die Teilnahme an der Umfrage ist bis zum 5.1.2026 möglich und dauert nur wenige Minuten.
Sie erreichen die Umfrage direkt über das beA-Portal durch Anklicken des mit dem BRAK-Logo versehenen Buttons „Umfrage Prozessablöse durch RSV“.
Die Umfrage erfolgt ausschließlich anonym und die Umfrageergebnisse können nicht auf teilnehmende Personen zurückgeführt werden.
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