Vorstandswahlen 2026
Die Rechtsanwaltschaft steht vor vielfältigen Herausforderungen und Chancen – verwiesen sei hier nur auf die Digitalisierung aller Verfahren und die Künstliche Intelligenz.
Die Vorstandswahl 2026 – eine gute Gelegenheit, sich zu engagieren
Und jetzt ist wieder die Gelegenheit, die Zukunft des Anwaltsberufs mitzugestalten: denn es stehen wieder Vorstandswahlen an. Alle zwei Jahre wird die Hälfte der 26 Mitglieder des Vorstandes gewählt – und deshalb steht im Frühjahr 2026 die Wahl von 13 Mitgliedern des Vorstandes der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer mit einer Amtszeit von 4 Jahren an.
Wir als Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte haben das Privileg der Selbstverwaltung – wir dürfen unsere Angelegenheiten selbst organisieren, namentlich das Zulassungswesen und die Berufsaufsicht. Alle Kolleginnen und Kollegen sind Mitglied der Kammer und organisieren sich selbst. Dabei ist das höchste Organ die Kammerversammlung, die mindestens einmal im Jahr zusammentritt. Ansonsten obliegt die Organisation der Selbstverwaltung dem Kammervorstand: 26 von den Mitgliedern gewählte Kolleginnen und Kollegen, die sich ehrenamtlich um die Belange der Hamburger Anwaltschaft kümmern.
Die Selbstverwaltung ist aber auch eine Pflicht: sie ist darauf angewiesen, dass sich genügend Ehrenamtler finden, die die anstehenden Aufgaben übernehmen. Nur dann, wenn die Selbstverwaltung sich durch eine gute Arbeit beweist, können wir uns gegen eine staatliche Aufsicht wehren.
Dabei hat der Vorstand verschiedene Abteilungen gebildet, um die anstehenden Aufgaben effizient und zügig bearbeiten zu können – denn nicht alle Angelegenheiten müssen in einem Gremium mit 26 Personen beraten werden. So bleibt genügend Zeit, um in großer Runde die Entscheidungen von besonderer Tragweite zu diskutieren und zu entscheiden.
Dabei werden die Ehrenamtler von hauptamtlich Tätigen in der Geschäftsstelle unterstützt – insgesamt kümmern sich über 30 Personen in der Geschäftsstelle hauptamtlich um die Belange der Anwaltschaft.
Wir möchten Sie ermuntern, für eine Tätigkeit im Kammervorstand zu kandidieren.
Warum Sie Teil des Vorstands werden sollten
Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer übernimmt eine zentrale Rolle in allen Fragen der Berufsausübung und des Berufsrechts und vertritt die Interessen aller Mitglieder.
Insbesondere zählt zu den Aufgaben des Vorstands:
Der Vorstand entscheidet über die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft und ist für die Prüfung und Entscheidung über den Widerruf einer Zulassung zuständig.
2. Service für die Mitglieder
Der Vorstand berät die Kolleginnen und Kollegen in berufsrechtlichen Fragen und schlichtet auf Wunsch Streitigkeiten mit Mandantinnen/Mandanten oder auch Kolleginnen/Kollegen.
3. Berufsaufsicht
Dem Vorstand obliegt die Überwachung der Einhaltung des Berufsrechts, um die Integrität und das Vertrauen in unseren Beruf zu erhalten.
4. Verleihung von Fachanwaltstiteln
Der Vorstand entscheidet über die Verleihung der Fachanwaltstitel und besetzt die sogenannten Fachausschüsse, die die Anträge auf Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung vorberaten.
5. Wahrung der Interessen der Rechtsanwaltschaft
Der Vorstand vertritt die Belange der Hamburger Rechtsanwaltschaft. Sofern es dabei nicht um landesspezifische Angelegenheiten geht, bündelt die Bundesrechtsanwaltskammer die Meinungen der insgesamt 27 Regionalkammern in Deutschland, um dann mit einer Stimme der Anwaltschaft bundesweit und international zu sprechen.
Zweimal im Jahr treffen sich Vertreter aller Regionalkammern zu Hauptversammlungen der Bundesrechtsanwaltskammer.
6. Unterbindung von unlauterem Wettbewerb
Der Vorstand führt Verfahren gegen die Anbieter unerlaubter Rechtsdienstleistungen – insbesondere große anwaltsferne Konzerne, die nur an Massenverfahren Interesse haben, weil sie dort mit standardisierten Antworten schnell Geld verdienen können.
7. Begleitung von Gesetzgebungsprozessen:
Der Vorstand gibt Stellungnahmen zu Gesetzgebungsvorhaben ab und erarbeitet Vorschläge für rechtliche Regelungen im Sinne der Mitglieder.
8. Besetzung von Ämtern und Gremien
Der Vorstand ist in die Besetzung verschiedener Ämter und Gremien einbezogen, namentlich in die Ernennung der anwaltlichen RichterInnen am Anwaltsgericht und Anwaltsgerichtshof.
Machen Sie mit!
Wir würden uns freuen, wenn Sie für die Mitarbeit im Vorstand kandidieren würden. Darüber hinaus ist jedes Kammermitglied aufgerufen, geeignete Kandidatinnen oder Kandidaten vorzuschlagen.
Die Voraussetzungen der Wählbarkeit sind unter anderem in den §§ 65f. BRAO niedergelegt; insbesondere kann zum Mitglied des Vorstandes nur gewählt werden, wer Mitglied der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg ist und den Beruf eines Rechtsanwalts oder einer Rechtsanwältin seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung ausübt. Auch Syndikusrechtsanwältinnen und Syndikusrechtsanwälte können in den Vorstand gewählt werden.
Die Einzelheiten des Wahlverfahrens sind in der Wahlordnung der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer (WahlO) niedergelegt. Wichtig ist insbesondere § 8 Abs. 3 WahlO: Danach muss jeder Wahlvorschlag von mindestens 10 Kammermitgliedern unterzeichnet sein.
Die Einzelheiten zur Wahl 2026 und zur Einreichung der Wahlvorschläge werden Sie mit dem Wahlausschreiben des Wahlausschusses erhalten, und zwar voraussichtlich Anfang Januar 2026. Noch ist also etwas Zeit, aber wir würden uns freuen, wenn Sie eine Kandidatur erwägen könnten.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer der Kammer.