RVG-Anpassung zum 1.6.2025
Mit dem Gesetz zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern sowie zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts (Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025 – KostBRÄG 2025) wurde die lang ersehnte RVG-Anpassung beschlossen. Das Gesetz wurde am 10.4.2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, der die Rechtsanwaltsvergütung betreffende Teil trat am 1.6.2025 in Kraft.
Die beschlossene Anpassung sieht eine Erhöhung der Wertgebühren um 6% und der Festgebühren um 9% vor. Neben dieser Gebührenanpassung wurden auch strukturelle Änderungen umgesetzt, so beispielsweise die Anhebung der Gegenstandswerte in Kindschaftssachen auf 5.000 € und eine weitere Angleichung der Prozesskostenhilfevergütung an die Gebühren für Wahlanwältinnen und -anwälte.
Weiterführende Links:
Gesetzgebungsvorgang
BRAK/DAV-Presseerklärung vom 21.3.2025
Die beschlossene Anpassung sieht eine Erhöhung der Wertgebühren um 6% und der Festgebühren um 9% vor. Neben dieser Gebührenanpassung wurden auch strukturelle Änderungen umgesetzt, so beispielsweise die Anhebung der Gegenstandswerte in Kindschaftssachen auf 5.000 € und eine weitere Angleichung der Prozesskostenhilfevergütung an die Gebühren für Wahlanwältinnen und -anwälte.
Weiterführende Links:
Gesetzgebungsvorgang
BRAK/DAV-Presseerklärung vom 21.3.2025