Aufhebung der ODR-Verordnung
Mit Wirkung zum 20.7.2025 wird die ODR-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 524/2013) aufgehoben. Damit entfällt für Online-Unternehmer und Online-Marktplätze die bisherige Pflicht, auf ihrer Webseite einen leicht zugänglichen Link zur EU-Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) bereitzustellen. Diese Pflicht betrifft auch Anwaltskanzleien, sofern sie Online-Dienstleistungsverträge mit Verbrauchern abschließen.
Die OS-Plattform wurde 2016 eingeführt, um eine außergerichtliche Klärung von Streitigkeiten zwischen Händlern und Verbrauchern zu ermöglichen. Aufgrund mangelnder Nutzung wird die Plattform nun eingestellt. Bereits seit dem 20.3.2025 können keine neuen Beschwerden mehr über die OS-Plattform eingereicht werden. Ab dem 20.7.2025 muss jeder Hinweis auf die OS-Plattform von Webseiten, AGB und Impressum entfernt werden. Bis zu diesem Stichtag bleibt die Hinweispflicht jedoch bestehen.
Die übrigen Informationspflichten zur Verbraucherstreitbeilegung, etwa nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG), bleiben weiterhin bestehen. Unternehmen müssen also weiterhin angeben, ob sie zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle bereit oder verpflichtet sind.
Die EU-Kommission plant, nach Abschaltung der OS-Plattform ein neues digitales Informationstool bereitzustellen, das bereits im Aufbau ist und über die bisherige Webseite der OS-Plattform erreichbar sein wird.
Weiterführender Link:
VERORDNUNG (EU) 2024/3228 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 19. Dezember 2024 zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 und zur Änderung der Verordnungen (EU) 2017/2394 und (EU) 2018/1724 im Hinblick auf die Einstellung der Europäischen Plattform für Online-Streitbeilegung