Handlungsbedarf: E-Mail-Adresse bei goAML aktuell?
Seit dem 1.1.2024 müssen sich Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz (GwG) gem. §§ 45 Abs. 1 Satz 2, 59 Abs. 6 Satz 1 GwG als solche bei der Zentralstelle für die Entgegennahme von Geldwäsche-Verdachtsmeldungen, der Financial Intelligence Unit (FIU), registrieren.
Für die Verdachtsmeldungen an die FIU wird die Online-Anwendung "goAML Web" verwendet. Die BRAK informierte uns, dass die FIU die Einführung einer 2-Faktor-Authentisierung für den Zugang zum System "goAML Web" plant. Die Einführung der 2-Faktor-Authentisierung soll den Datenschutz weiter verbessern und Missbrauchsmöglichkeiten verringern. Die Umstellung wird voraussichtlich zum 1.9.2025 erfolgen.
Für die Umstellung auf das 2-Faktor-Authentisierung-System wird die FIU an die registrierten Verpflichteten eine E-Mail mit einem Verifizierungscode an die für den jeweiligen Nutzer hinterlegte E-Mail-Adresse versenden.
Die FIU bittet um Prüfung, ob die in goAML hinterlegte E-Mail-Adresse aktuell ist. Die FIU übersandte zudem eine detaillierte Anleitung für die Nutzung der 2-Faktor-Authentisierung, die wir Ihnen hier verlinken.