HANSEATISCHE RECHTSANWALTSKAMMER HAMBURG
Ausgabe 3/2025 vom 5. Juni 2025

Förderangebote

Seitens der Beruflichen Schule St. Pauli wird festgestellt, dass immer mehr Auszubildende Unterstützungsbedarf haben. In diesem Zusammenhang hat die Schule zwei Unterstützungsangebote etabliert:

1.
Seit 2024 bietet die Berufliche Schule St. Pauli am Nachmittag Förderangebote für Auszubildende an, die Unterstützungsbedarf haben. Der Unterricht findet derzeit wöchentlich dienstags von 13.30 Uhr -15.00 Uhr in den Schulräumen der Beruflichen Schule St. Pauli statt. Für eine Teilnahme am Förderunterricht ist erforderlich, dass die Auszubildenden als förderbedürftig von Lehrerseite eingestuft werden und der Ausbildungsbetrieb die Auszubildenden von den Arbeitsverpflichtungen im Ausbildungsbetrieb in der Zeit des Förderunterrichts freistellt.

2.
In Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit bietet die Berufliche Schule St. Pauli unterstützungsbedürftigen Auszubildenden eine Teilnahme an der kostenfreien Assistierten Ausbildung (AsA) an. Die Auszubildenden erhalten, falls gewünscht, Stützunterricht zum Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten, Hilfen zur Förderung fachtheoretischer Kenntnisse von einem externen Anbieter sowie die Unterstützung durch Ausbildungsbegleiter, die dem Auszubildenden beratend zur Seite stehen. Für die Teilnahme an AsA ist erforderlich, dass die Bundesagentur für Arbeit den Auszubildenden als förderbedürftig einstuft, und der Ausbildungsbetrieb den Auszubildenden in der Zeit des Förderunterrichts von seinen Arbeitsverpflichtungen freistellt. Weitere Informationen finden Sie hier.