Berufsqualifizierung im Hamburger Ausbildungsmodell
Die Berufsqualifizierung im Hamburger Ausbildungsmodell ist ein Bildungsgang im Übergangssystem Schule-Beruf. Die Berufsqualifizierung richtet sich an Jugendliche (grundsätzlich bis einschließlich 20 Jahren), die berufsorientiert sind und trotz intensiver Bemühungen keinen betrieblichen Ausbildungsplatz als Rechtsanwaltsfachangestellte gefunden haben.
Die einjährige Berufsqualifizierung beginnt grundsätzlich nach den Sommerferien und zum Februar des jeweiligen Jahres. Nach einem erfolgreichen Bewerbungsverfahren an der Beruflichen Schule schließen die Bewerber einen Bildungsvertrag mit der Schule und nehmen an zwei Tagen in der Woche am regulären Berufsschulunterricht teil. An den anderen drei Wochentagen suchen die Schüler/Innen mit Hilfe eines Bildungsträgers einen Praktikumsplatz, der ihnen Praxisinhalte der Ausbildung zum/zur Rechtsanwaltsfachangestellten vermittelt. Dafür haben die Schüler/Innen ein halbes Jahr Zeit, andernfalls endet die Berufsqualifizierung.
Ziel ist es, dass der Praktikumsbetrieb die Schüler/Innen unter Anrechnung der bereits geleisteten Zeit in der Berufsqualifizierung als Auszubildende für den Beruf der/des Rechtsanwaltsfachangestellten übernimmt. In der Phase der Berufsqualifizierung erhalten die Schüler/Innen keine Vergütung. Den Schüler/Innen steht für die gesamte Dauer der Berufsqualifizierung ein Ansprech-partner von Seiten des Bildungsträgers zur Seite.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Die einjährige Berufsqualifizierung beginnt grundsätzlich nach den Sommerferien und zum Februar des jeweiligen Jahres. Nach einem erfolgreichen Bewerbungsverfahren an der Beruflichen Schule schließen die Bewerber einen Bildungsvertrag mit der Schule und nehmen an zwei Tagen in der Woche am regulären Berufsschulunterricht teil. An den anderen drei Wochentagen suchen die Schüler/Innen mit Hilfe eines Bildungsträgers einen Praktikumsplatz, der ihnen Praxisinhalte der Ausbildung zum/zur Rechtsanwaltsfachangestellten vermittelt. Dafür haben die Schüler/Innen ein halbes Jahr Zeit, andernfalls endet die Berufsqualifizierung.
Ziel ist es, dass der Praktikumsbetrieb die Schüler/Innen unter Anrechnung der bereits geleisteten Zeit in der Berufsqualifizierung als Auszubildende für den Beruf der/des Rechtsanwaltsfachangestellten übernimmt. In der Phase der Berufsqualifizierung erhalten die Schüler/Innen keine Vergütung. Den Schüler/Innen steht für die gesamte Dauer der Berufsqualifizierung ein Ansprech-partner von Seiten des Bildungsträgers zur Seite.
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