Bericht von der Kammerversammlung 2025

Die diesjährige ordentliche Kammerversammlung der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer fand am 15. April 2025 in den Mozartsälen im Logenhaus in der Moorweidenstraße statt.
Die Veranstaltung begann um 18:00 Uhr mit einem sehr gut besuchten öffentlichen Teil, in dem Frau Nathalia Schomerus, Leiterin des Teams Künstliche Intelligenz im Bereich Legal Tech bei CMS Hasche Sigle, einen Vortrag zum Thema „KI in der Kanzlei – was geht?“ hielt. Anhand von Praxisbeispielen erläuterte sie sehr anschaulich die aktuellen und zukünftigen Einsatzmöglichkeiten von Künstlicher Intelligenz in Anwaltskanzleien.
Nach einer kurzen Pause wurde die Kammerversammlung mit dem nichtöffentlichen Teil fortgesetzt. Dieser begann mit dem Jahresbericht des Vorstandes durch den Präsidenten.
Nach der Rechnungslegung des Vorstandes über Einnahmen und Ausgaben der Kammer sowie die Verwaltung des Vermögens im Jahr 2024, den Bericht der Rechnungsprüfer und die Prüfung der Abrechnung wurde dem Vorstand für das Jahr 2024 Entlastung erteilt. Des Weiteren wurde die Aktualisierung des Haushaltsplanes 2025 sowie der Haushaltsplan 2026 wie vom Vorstand vorgeschlagen verabschiedet. Der Kammerbeitrag für 2026 wurde unverändert auf 417 € festgesetzt. Aufgrund einer neuen BGH-Rechtsprechung muss der Kammerbeitrag für nicht-anwaltliche Mitglieder zwingend niedriger angesetzt werden und wurde auf 240 € festgesetzt; die Hanseatische Rechtsanwaltskammer hat derzeit weniger als 10 nicht-anwaltliche Mitglieder.
Die unter TOP 4 angekündigte Beschlussfassung über die Änderung der Beitragsordnung zur Beitragsermäßigung für ältere Mitglieder kam nicht zur Abstimmung, da der Kollege Bluhm seinen Antrag zurückzog.
Die vom Vorstand vorgeschlagenen Änderungen der Geschäftsordnung zur Ermöglichung virtueller und hybrider Kammerversammlungen wurden ebenso angenommen wie die Anpassung der Wahlordnung hinsichtlich der Kommunikation mit den nicht-anwaltlichen Mitgliedern.
Ein Novum wurde bei der Anpassung der Gebührenordnung beschlossen: Erstmals wird für die Erteilung einer Rüge eine Gebühr in Höhe von 350 € und für die Durchführung eines erfolglosen Einspruchsverfahrens eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 180 € erhoben. Außerdem erhebt die Rechtsanwaltskammer gegenüber Fachanwältinnen und Fachanwälten ab der ersten Mahnung und für jede weitere Mahnung zur Vorlage von Fortbildungsnachweisen nach § 15 FAO eine Gebühr in Höhe von 25 €. Darüber hinaus wurden einige Gebühren besser aufeinander abgestimmt und wenige weitere neue Gebührentatbestände geschaffen.
Unter TOP 10 hat die Kammerversammlung Herrn Ernst Brückner für weitere 4 Jahre zum Rechnungsprüfer bestellt.
Wir danken allen Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Kammerversammlung für ihr Engagement, das sie durch ihr Erscheinen und Mitwirken gezeigt haben!