III. Tätigkeit des Vorstands im Berichtsjahr
4. Mitgliederberatung
Die Beratung der Mitglieder in Berufsrechtsfragen ist und bleibt eine der vornehmsten und wichtigsten Aufgaben der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer.
In 2024 gab es kein Thema, das besonders im Fokus der Beratung gestanden hätte. Aber angesichts eines immer breiteren Aufgabenspektrums der Kammer ist auch die Beratung unserer Mitglieder immer vielfältiger. So erreichen uns Anfragen zu Berufsausübungsgesellschaften, zur Geldwäscheaufsicht, zu Fragen der Syndikustätigkeit und zum elektronischen Rechtsverkehr – aber natürlich beraten wir nach wie vor zum Berufsrecht im eigentlichen Sinne, also z.B. zu Fragen des Verbots der Wahrnehmung widerstreitender Interessen, zur Kanzleipflicht, zu den Grenzen der erlaubten Werbung oder zur Mandatsniederlegung zur Unzeit.