HANSEATISCHE RECHTSANWALTSKAMMER HAMBURG
Ausgabe 2/2025 vom 14. März 2025

III. Tätigkeit des Vorstands im Berichtsjahr

14. Internationales

Internationale Themen haben die Kammer auch 2024 beschäftigt.


Zu den Mitgliedern der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer gehören Personen, die zwar über keine deutsche Rechtsanwaltszulassung verfügen, aber über eine Zulassung als Rechtsanwalt in einem anderen Staat, und die sich zur Berufsausübung im Bezirk der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer niedergelassen haben: diese Personen werden von der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer nicht zur Rechtsanwaltschaft zugelassen, aber als Mitglieder „aufgenommen“: dieser Personenkreis sind zum einen die nach § 2 EuRAG aufgenommenen Mitglieder, die eine Rechtsanwaltszulassung in einem europäischen Staat haben und zum anderen die nach § 206 BRAO aufgenommenen Mitglieder, die eine Zulassung in einem außereuropäischen WHO-Staat haben. Erstere dürfen den Beruf des Rechtsanwalts in Deutschland wie die Kolleginnen und Kollegen mit einer deutschen Zulassung ausüben, während letztere in Deutschland nur auf dem Gebiet des Rechts ihres Herkunftsstaats (und des Völkerrechts) beraten dürfen.

Auch ausländische Berufsausübungsgesellschaften (siehe dazu die Erläuterungen im Geschäftsbericht für das Jahr 2022 im Abschnitt „Internationales“) können die Zulassung in Hamburg beantragen.

Die aktuellen Mitgliedszahlen können Sie der Mitgliederstatistik am Anfang dieses Geschäftsberichts entnehmen.


Über die Tätigkeit des Präsidenten Dr. Christian Lemke und der Vorstandsmitglieder Dr. Sebastian Cording und Dr. Andrea Jaeger-Lenz im CCBE wirkt die Hanseatische Rechtsanwaltskammer auch an der europäischen Rechtspolitik mit. Der CCBE (Le Conseil des barreaux européens) ist der Rat der Anwaltschaften der Europäischen Gemeinschaft und vertritt mehr als 1 Million europäische Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte und wird als Stimme der europäischen Anwaltschaft wahrgenommen. Er vertritt die Anwaltschaft insbesondere gegenüber den Europäischen Institutionen. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des CCBE.

Besonders wichtige Themen im CCBE in 2024 waren:

  • Die Beratungen im Europarat zu einer Konvention zum Schutz der Anwaltschaft, die nunmehr kurz vor dem Abschluss stehen;
  • Der Vorschlag der EU-Kommission zur Überwachung des Datenverkehrs, um den sexuellen Missbrauch von Kindern zu verhindern und zu bekämpfen („Chat Control“)
  • KI in der Anwaltschaft


Um sich international besser zu vernetzen, hat der Vorstand in 2024 beschlossen, Mitglied in der „Fédération des Barreaux d’Europe“ (FBE) zu werden. Die FBE ist ein Zusammenschluss nationaler und regionaler Rechtsanwaltskammern und Anwaltsverbände, dem derzeit 200 Mitglieder aus ganz Europa angehören und die über eine Million Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte repräsentieren. 

 


Im Mai 2024 waren wir Unterstützer einer Veranstaltung der „Union Internationale des Avocats“ (UIA), der größten Anwaltsorganisation der Welt. In der Veranstaltung mit dem Thema „Anwaltsfehler- und wie man sie vermeiden kann“ berichteten fünf erfahrene Praktiker von eigenen Erfahrungen mit Fehlern, die sie im Laufe ihrer Karriere gemacht haben und erläutern, wie man es hätte besser machen können.


Im Juni 2024 zählten die Kammer zu den Unterstützern einer Veranstaltung in Hamburg, mit der die Deutsch-Griechische-Juristenvereinigung ihren 40. Geburtstag und gleichzeitig den 30. Geburtstag der UNIDROIT-Principles feierte.


Im Dezember 2024 haben dann VertreterInnen der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer am „Marktplatz der Begegnungen“ teilgenommen, einer Veranstaltung der Handelskammer Hamburg, mit der die Handelskammer arbeitssuchenden ausländischen Menschen in Hamburg Möglichkeiten einer Beschäftigung aufzeigen möchte.


Die Bedeutung der europäischen Politik und des europäischen Rechts auf das deutsche Berufsrecht der Anwaltschaft und die Berufsausübung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Deutschland allgemein kann gar nicht überschätzt werden. Deshalb ist es so wichtig, dass sich die deutsche Anwaltschaft in den europäischen Institutionen und Interessenverbänden engagiert.

Dabei ist die internationale Vertretung der Anwaltschaft in Deutschland vor allem die Aufgabe der Bundesrechtsanwaltskammer. Für deren internationale Aktivitäten verweisen wir auf die Seiten der Bundesrechtsanwaltskammer, namentlich die Bereiche „Europäisches Engagement“ und „Internationales Engagement“.