III. Tätigkeit des Vorstands im Berichtsjahr
11. Gebührengutachten
Seit der letzten Erhöhung der gesetzlichen Rechtsanwaltsgebühren vor vier Jahren sind die Kosten für die Unterhaltung einer Kanzlei weiter gestiegen. Im Januar hat der Bundestag das Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025 beschlossen. Der Entwurf sieht u.a. eine Erhöhung der Wertgebühren nach dem RVG um sechs Prozent sowie der Festgebühren um neun Prozent vor. Die Zustimmung des Bundesrats steht zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses noch aus. Siehe dazu auch den Abschnitt "Rechtspolitik".
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Zu den Aufgaben des Kammervorstands gehört es, auf gerichtliche Anforderung Gebührengutachten vor allem in Honorarprozessen zu erstatten (§ 73 Abs. 2 Nr. 8 BRAO).
Gegenstand dieser Gutachten ist in der Regel die Frage, ob in einer anwaltlichen Kostenrechnung das Ermessen bei der Bestimmung von Rahmengebühren zutreffend ausgeübt ist. Die Gebührenabteilungen erstatten ihre Gutachten zur Angemessenheit von Rahmengebühren (§ 14 RVG) vorwiegend im Bereich der Ziffern 2100 ff., 2200 ff., 2300 f. sowie 4100 ff. des VV RVG.
Entsprechend der gesetzlichen Vorgabe müssen diese Gutachten kostenlos erstattet werden.
In Fällen, in denen Gerichte oder die Staatsanwaltschaft den Kammervorstand ersuchen, zu Rechtsfragen wie z.B. dem Anfall einer Gebühr dem Grunde nach Stellung zu nehmen, sind die Gebührenabteilungen des Kammervorstandes nicht zuständig, da die Rechtsanwendung selbst Aufgabe der staatlichen Gerichte bzw. der Staatsanwaltschaft ist. Es ist daher vorgekommen, dass der Kammervorstand die Erstattung eines Gutachtens abgelehnt hat.
Das Gutachtenaufkommen im Jahre 2024 entnehmen Sie bitte der nachstehenden Tabelle:
2022 | 2023 | 2024 | ||||
Im Berichtsjahr eingegangene Gerichtliche Gebührengutachtenanforderungen | 9 | 6 | 6 | |||
davon Erstgutachten | 9 | 6 | 5 | |||
davon Ergänzungsgutachten | 0 | 0 | 1 | |||
Aus den Vorjahren übernommene Gutachten | 5 | 4 | 0 | |||
Im Jahr 2024 insgesamt zu bearbeiten gewesen waren | 14 | 10 | 6 | |||
davon Gutachten erstattet | 9 | 5 | 4 | |||
aus den Vorjahren | 4 | 2 | 0 | |||
aus dem aktuellen Jahr | 5 | 3 | 4 | |||
ohne Gutachten zurück ans Gericht gingen | 1 | 5 | 0 | |||
erledigt | 10 | 10 | 4 |
Der Kammervorstand hatte für das Jahr 2024 gemäß § 77 Abs. 1 BRAO eine Gebührenabteilung gebildet, der in 2024 folgende Kolleginnen und Kollegen angehörten:
Gebührenabteilung
Mirjam B. Jahn (Vorsitzende)
Dr. Zoran Domić (bis 4.6.2024)
Dr. Magdalena Dittmann (ab 5.6.2024)
Dr. Judith Krämer, LL.M.
Die aktuelle Besetzung der Gebührenabteilung können Sie der Homepage der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer entnehmen.