HANSEATISCHE RECHTSANWALTSKAMMER HAMBURG
Ausgabe 1/2025 vom 6. Februar 2025

Schlichtungsstelle: Tätigkeitsbericht 2024

Die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft ist eine unabhängige Stelle zur Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Mitgliedern von Rechtsanwaltskammern und deren Auftraggebern (§ 191f Abs. 1 Satz 1 BRAO). Sie ist zugleich auch Verbraucherschlichtungsstelle nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG). Sie kann bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten zwischen Mandant/in und Rechtsanwalt/Rechtsanwältin vermitteln. Aufgrund einer Satzungsänderung zum 1. Januar 2025 ist die ursprünglich geltende Wertgrenze für Schlichtungsverfahren bis 50.000 € ersatzlos entfallen. Damit können nun auch Schlichtungen über diese Wertgrenze hinaus geführt werden. Das Verfahren ist kostenfrei. Anträge zur Schlichtung können nicht nur von der Mandantschaft, sondern auch von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten eingereicht werden.

Nun hat die Schlichtungsstelle ihren Tätigkeitsbericht 2024 vorgelegt. Im Vergleich zum Vorjahr sind mit insgesamt 1.003 Schlichtungsanträgenagen ca. 11% mehr Anträge auf Schlichtung bei der Schlichtungsstelle eingegangen. Im Jahre 2024 konnten 6% mehr Einigungsvorschläge von der Schlichtungsstelle als im Vorjahr unterbreitet werden, wobei die Annahmequote mit 64% auf dem Niveau des Vorjahres liegt. Die Teilnahmebereitschaft der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte an dem rein freiwilligen Schlichtungsverfahren ist im Vorjahresvergleich um 2% auf ca. 91,5% gestiegen und dokumentiert die hohe Akzeptanz der Schlichtungsstelle.

Die durchschnittliche Verfahrensdauer vom Vorliegen der vollständigen Schlichtungsakte gem. § 20 Abs. 2 VSBG bis zur Versendung des Schlichtungsvorschlages betrug im Berichtsjahr durchschnittlich ca. 60 Tage und liegt damit 30 Tage unter der gesetzlich zulässigen Frist von 90 Tagen.

Wie schon im Vorjahr haben Streitigkeiten im Berichtsjahr, die (auch) Schadensersatzansprüche betreffen, erneut zugenommen und sind damit bereits Gegenstand in über der Hälfte aller Schlichtungsverfahren.

Unzureichende Kommunikation und fehlende Transparenz bei der Vergütungsabrechnung sind nach wie vor die Hauptgründe dafür, dass sich Antragstellerinnen und Antragsteller an die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft wenden. Die Schlichtungsstelle empfiehlt daher Mandantinnen und Mandanten sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten gleichermaßen, von Beginn an und kontinuierlich im Laufe des Mandats, die voraussichtlich entstehenden Kosten, die Erfolgsaussichten und die verschiedenen Möglichkeiten des rechtlichen Vorgehens mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen eingehend miteinander zu erörtern. Nur durch eine transparente und verständliche Aufklärung lassen sich Missverständnisse und damit auch falsche Erwartungen und somit das Entstehen von Streitigkeiten vermeiden.