Längere Postlaufzeiten seit 2025 und gesetzliche Fristen
Das Gesetz zur Modernisierung des Postrechts ist zum 1.1.2025 in Kraft getreten, um die Postzustellung an moderne Kommunikationsgewohnheiten anzupassen. Vor dem Hintergrund der abnehmenden Bedeutung des Briefversandes als Mittel der schnellen Kommunikation sei ein Festhalten an den Vorgaben, nach denen 80% der an einem Werktag eingelieferten Briefsendungen am folgenden und 95% am zweiten auf die Einlieferung folgenden Werktag zugestellt werden müssen, nicht mehr gerechtfertigt. Nach den neuen Regelungen müssen daher Standardbriefe zu mindestens 95% erst am dritten Werktag und zu 99% erst am vierten Werktag den Empfänger erreichen.
Diese längeren Postlaufzeiten haben Auswirkungen auf bestimmte gesetzliche Zustellungs- und Bekanntgabefiktionen und sind bei der Berechnung von Rechtsmittelfristen zu berücksichtigen. So gelten z.B. schriftliche Verwaltungsakte nun am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt statt wie bisher am dritten Tag (§ 41 Abs. 2 S. 1 VwVfG). Entsprechend wurden weitere Regelungen unter anderem im VwVfG und dem VwZG sowie für gerichtliche Verfahren in der ZPO, dem FamFG, der VwGO und der FGO angepasst.
Ferner wurden verschiedene kosten- und gebührenrechtliche Regelungen (u.a. im RVG, GKG, FamGKG, GNotKG und JVEG) sowie Regelungen in der Abgabenordnung, der Insolvenzordnung und in weiteren Gebieten angepasst.
Weiterführende Links:
Gesetzgebungsverfahren zum Postrechtsmodernisierungsgesetz (PostModG)
Gesetz zur Modernisierung des Postrechts (Postrechtsmodernisierungsgesetz — PostModG) vom 15. Juli 2024, BGBL. I, Nr. 236
Informationen der Bundesregierung zur Modernisierung des Postrechts