HANSEATISCHE RECHTSANWALTSKAMMER HAMBURG
Ausgabe 1/2025 vom 6. Februar 2025

Nachruf auf Volker Rollenhagen

Am 15. November 2024 ist Volker Rollenhagen im Alter von 94 Jahren gestorben. Er war Hamburger Rechtsanwalt vom 28. März 1957 bis zum 31. Dezember 1998, also nahezu 42 Jahre. Er war Mitglied des Vorstandes der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer vom 27. März 1965 bis zum 24. April 1990 und Präsident dieser Kammer vom 4. Juli 1984 bis zum 23. April 1990. Er war auch Mitglied der Satzungsversammlung.

Volker Rollenhagen war Rechtsanwalt mit Leib und Seele. Bereits als Schüler hatte er in den Jahren 1940/1941, anders als die meisten seiner damals eher militärisch gesonnenen Mitschüler, in einem Schulaufsatz geschrieben, er wolle Rechtsanwalt werden.

Sein Leben bezeugt wesentliche Geschehnisse, aber auch Wirr- und Schrecknisse der deutschen Geschichte des 20. Jahrhunderts. Volker Rollenhagen wurde am 13. Februar 1930 in Rathenow, einer Stadt im Havelland, 70 km von Berlin entfernt, geboren. Im Frühjahr 1936 zog die Familie nach Berlin, wo sein Vater als Ministerialrat im Reichswirtschaftsministerium arbeitete. In seiner Schulzeit – ab 1940 auf einer Oberschule – mussten er und seine Familie, wie viele andere Menschen, mit Propaganda, Krieg, Bombenangriffen, Fliegeralarm und Zerstörung leben, was er niemals vergessen hat. Aus Sicherheitsgründen wurden er und seine Geschwister, wie viele andere Großstadtkinder, verschickt und zwar zunächst nach Usedom und dann in die Oberlausitz. Nach dem Einmarsch der sowjetischen Truppen im Februar 1945 floh Volker Rollenhagen mit seinem Vater über Berlin schließlich nach Hamburg, wo er 1949 sein Abitur ablegte und 1952 nach nur sechs Semestern die 1. juristische Staatsprüfung und 1956 die 2. juristische Staatsprüfung bestand.

Er war früh bereit, sich in den Vorstand der Kammer wählen zu lassen, um sich der rechtsstaatlichen und sozialpolitischen Verantwortung der Rechtsanwälte widmen zu können. Er gehörte dort mehr und mehr zu den liberalen Mitgliedern des Kammervorstands, die für eine Liberalisierung des strengen „Standesrechts“ eintraten. Als Mitglied des Vorstandes und später als Präsident setzte er sich erfolgreich für mehr Frauen im Kammervorstand ein. Während seiner Präsidentschaft erging die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Juli 1987, die schließlich zu einem Umbruch, nämlich den von Volker Rollenhagen gewünschten und unterstützten Übergang vom Standesrecht zu einem rechtsstaatlichen Berufsrecht, führte. Das Bundesverfassungsgericht hatte die „Standesrichtlinien“ für rechtsunerheblich und rechtlich unanwendbar erklärt. Es ging u.a. um die Bildung überörtlicher Sozietäten, die auch nach den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 1987 von fast allen Anwaltskammern – nicht aber von der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg – beanstandet wurden, um die Möglichkeit auch in Kapitalgesellschaften zusammen zu arbeiten, um die Ermöglichung sachlicher berufsbezogener Werbung, es ging um die Herstellung der Postulationsfähigkeit bei allen Landgerichten in Zivilprozessen und um die Etablierung geregelter Fachanwaltschaften.

1990 entschied Volker Rollenhagen im Alter von 60 Jahren, nicht wieder bei der Wahl in den Vorstand der Kammer anzutreten, um einem Jüngeren Platz zu machen. Ich wurde sein Nachfolger als Präsident der Kammer.

Volker Rollenhagen war ein überaus erfolgreicher und renommierter Rechtsanwalt in den Sozietäten „Rollenhagen, Wandschneider & Partner“ sowie „Curschmann, Rollenhagen & Partner“. Er schätze die Freiheitlichkeit in den damaligen USA, wo er auch – jedenfalls zeitweise – ein Haus besaß und insbesondere den Präsidenten Ronald Reagan. Sein großes privates Hobby war das Golfspiel.

Volker Rollenhagen hat sich um die Hamburger Anwaltschaft und ihre Rechtsstaatlichkeit verdient gemacht.

Dr. Klaus Landry
Präsident a.D.