Clearingausschüsse
Erleben Sie ständig wiederkehrende Störungen im Justizablauf, die den Anwälten die tägliche Arbeit erschweren? Treten diese Störungen im Bereich der ordentliche Gerichtsbarkeit (auch Strafjustiz) oder der Finanzgerichtsbarkeit auf? Dann können Sie sich an die Clearingausschüsse wenden.
Dort werden die Eingaben mit hochrangigen Vertretern der Anwaltschaft, der Gerichte und der Justizbehörde erörtert. Weitere Informationen zu den Clearingausschüsse und eine Möglichkeit zur elektronischen Eingabe an den Clearingausschuss finden Sie hier.