GwG: KYC-Dokumentationsbögen online
Auf der Website der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer finden Sie neuerdings Muster für KYC-Dokumentationsbögen (KYC = Know-Your-Client), welche Verpflichtete nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG im Rahmen der Erfüllung der Ihnen nach dem Geldwäschegesetz (GwG) obliegenden Pflichten verwenden können; bei den Bögen handelt es sich um Orientierungshilfen, es bleibt im jeweiligen Einzelfall von den Verpflichteten zu prüfen, ob mit der Erhebung, Dokumentation und Aufbewahrung der dortigen Daten alle Ihnen nach dem GwG obliegenden Pflichten nach dem GwG erfüllt worden sind.