Mitglieder für den Prüfungsausschuss gesucht!
Der von der Rechtsanwaltskammer bestellte Prüfungsausschuss nimmt die zweimal im Jahr stattfindenden Zwischen- und Abschlussprüfungen ab. Die Prüfungsausschüsse bestehen aus drei Mitgliedern. Mitglieder des Prüfungsausschusses sind Beauftragte der Arbeitgeber/innen und Arbeitnehmer/innen sowie Lehrer/innen einer berufsbildenden Schule.
Die Amtszeit der Mitglieder des Prüfungsausschusses „Rechtsanwaltsfachangestellte/r“ endet mit Ablauf des 31.1.2025. Für die kommende Amtsperiode (1.2.2025 bis zum 31.1.2028) werden noch neue Mitglieder gesucht. Wir suchen dafür eine/einen erfahrene Rechtsfachwirtinnen / Rechtsfachwirte bzw. Bürovorsteherinnen/Bürovorsteher.
Sofern Sie Interesse an einer Mitarbeit in diesem Prüfungsausschuss haben, melden Sie sich gern per E-Mail bei Frau Christ (christ@rak-hamburg.de) und bei Frau Opitz (opitz@rak-hamburg.de).