HANSEATISCHE RECHTSANWALTSKAMMER HAMBURG
Ausgabe 2/2021 vom 30. März 2021

III. Prüfung der Rechnungslegung

III. Prüfung der Rechnungslegung

1. Rechnungsprüfer

Gemäß § 12 der Geschäftsordnung der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer wählt die Kammerversammlung zwei Kammermitglieder als Rechnungsprüfer. Diese prüfen die Abrechnung des Vorstandes über die Einnahmen und Ausgaben der Kammer sowie über die Verwaltung des Vermögens und berichten hierüber der Kammerversammlung (§ 89 Abs. 2 Ziffer 6 BRAO). Alle zwei Jahre findet die Wahl eines Rechnungsprüfers statt. Die Amtszeit jedes Rechnungsprüfers beträgt vier Jahre.

Die Kammerversammlung hat im Jahr 2017 Herrn Rechtsanwalt und Steuerberater Ernst Brückner zum Rechnungsprüfer gewählt. Auf der Kammerversammlung im Jahr 2019 wurde Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Ulrich Gerken für eine weitere Amtszeit zum Rechnungsprüfer gewählt. Die Prüfung der Abrechnung des Vorstands über die Einnahmen und Ausgaben der Kammer sowie über die Verwaltung des Vermögens im Jahr 2020 oblag somit diesen beiden Kollegen.

Die Prüfung der Buchhaltungsunterlagen einschließlich der Belege für 2020 hat keine Beanstandungen der Rechnungsprüfer ergeben. Die Rechnungsprüfer werden auf der Kammerversammlung über ihre Feststellungen berichten.


2. Wirtschaftsprüfer

Zusätzlich zur Prüfung durch die von der Kammerversammlung gewählten Rechnungsprüfer lässt der Kammervorstand die Rechnungslegung freiwillig durch einen Wirtschaftsprüfer prüfen.

Der vom Vorstand beauftragte Wirtschaftsprüfer hat seine Prüfung der Einnahmen- und Ausgabenrechnung unter Zugrundelegung der Buchführung hinsichtlich des Haushaltes der Rechtsanwaltskammer sowie der Umlage zur Finanzierung der anwaltsbezogenen Referendarausbildung für das Geschäftsjahr 2020 mit folgender Schlussbemerkung abgeschlossen:

„Die Buchführung entspricht nach unseren Feststellungen den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung. Die uns zur Prüfung vorgelegte Einnahmen- und Ausgabenrechnung hinsichtlich des Haushaltes der Rechtsanwaltskammer sowie der Umlage zur Finanzierung der anwaltsbezogenen Referendarausbildung für das Geschäftsjahr 2020 ließen sich ordnungsgemäß aus der Buchführung ableiten. Bei der Durchführung der Prüfung sind uns keine Hinweise auf Verstöße gegen das Steuerrecht sowie auf Unregelmäßigkeiten oder andere Vermögensschädigungen bekannt geworden.“

Auf der Grundlage hat der vom Vorstand beauftragte Wirtschaftsprüfer folgende Bescheinigung erteilt:

„Wir haben auftragsgemäß die Einnahmen- und Ausgabenrechnung sowohl bzgl. des Kammerhaushaltes als auch der Umlage zur Finanzierung der anwaltsbezogenen Referendarausbildung unter Zugrundelegung der Buchführung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften geprüft.

Die Buchführung und die Aufstellung der Einnahmen- und Ausgabenrechnung liegt in der Verantwortung des Vorstandes der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über die Jahresabrechnung unter Zugrundelegung der Buchführung abzugeben.

Grundlage unserer Prüfung waren die uns vorgelegten Bücher, Belege und sonstige uns von der Rechtsanwaltskammer zur Verfügung gestellten Unterlagen sowie die uns erteilten Auskünfte. Die Unterlagen haben wir auf ihre Ordnungsmäßigkeit beurteilt.

Wir haben unsere Prüfung so geplant und durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung der Jahresabrechnung wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Rechtsanwaltskammer sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung wurden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung und Jahresabrechnung überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Grundsätze zur Rechnungslegung und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Nach unserer Beurteilung der im Rahmen unserer Tätigkeit gewonnenen Erkenntnisse entsprechen die uns vorgelegten Unterlagen, auf deren Grundlage wir die Einnahmen- und Ausgabenrechnung geprüft haben, den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung. Nach unserer Beurteilung entspricht die Einnahmen- und Ausgabenrechnung für das Geschäftsjahr 2020 den gesetzlichen Vorschriften.

 

Hamburg, den 4. Februar 2021

gez. Inzelmann                                                                     
Wirtschaftsprüfer Steuerberater                          
Hamburger Treuhand Gesellschaft
Schomerus & Partner mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft“