HANSEATISCHE RECHTSANWALTSKAMMER HAMBURG
Ausgabe 2/2021 vom 30. März 2021

IV. Juristenausbildung

IV. Juristenausbildung

Die Kammer organisiert weiterhin die Referendar-Arbeitsgemeinschaft „Einführung in den Anwaltsberuf“. Die in den letzten Jahren ausgearbeitete Neu-Ausrichtung der Inhalte der Arbeitsgemeinschaft wird seit Mai 2020 umgesetzt. Die Rückmeldung der Referendarinnen und Referendare und der AG-Leiterinnen und AG-Leiter hierzu war überwiegend positiv. Hinsichtlich der noch offenen Kritikpunkte - insbesondere betrifft dies derzeit die (veraltete) Raumausstattung - wird unter Einbeziehung des Oberlandesgerichts, das den AG-Raum und dessen Ausstattung zur Verfügung stellt, nach Lösungen gesucht.

Die Corona-Pandemie hatte indes auch Auswirkungen auf die Juristenausbildung. Im engen Austausch mit dem Oberlandesgericht wurde ein Hygienekonzept entwickelt, so dass die Arbeitsgemeinschaft in kleineren Gruppen und dafür jeweils zweimal im Monat, statt zuvor einmal im Monat, weiterhin in Präsenzform durchgeführt wurde. Die jeweils geltenden rechtlichen Vorgaben, wie z.B. die Abstands- und Lüftungsregeln, wurden dabei selbstverständlich sorgfältig beachtet. Im Dezember 2020 wurde sodann beschlossen, dass die Arbeitsgemeinschaft ab Januar 2021, für die Zeit der Pandemie, virtuell durchgeführt wird.

Darüber hinaus arbeitet die Kammer weiterhin mit dem Fachbereich Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg zusammen. Die sogenannten „Brown-Bag-Lectures“, in denen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Syndikusrechtsanwältinnen und Syndikusrechtsanwälte den Studierenden den Anwaltsberuf vorstellen, fielen im Jahr 2020 leider der Corona-Pandemie zum Opfer. Die Kammer steht jedoch mit der Universität Hamburg weiterhin in Kontakt, um die „Brown-Bag-Lectures“ im Jahr 2021 hoffentlich wieder, ggf. auch in virtueller Form, ausrichten zu können.

Darüber hinaus unterstützt der Kammervorstand weiterhin Lehrveranstaltungen, die die Studierenden auf den Beruf der Rechtsanwältin bzw. des Rechtsanwalts vorbereiten, insbesondere im Hinblick auf die rhetorischen Fähigkeiten (z.B. in Form von sog. „Moot Courts“), namentlich das Team bei der Teilnahme am „Jessup Moot Court“.

Gefördert wurde auch ein Seminar für Studierende zum Thema „Rhetorikcoaching für Juristen: Wie überzeuge ich die Schiedsrichter mit meiner Sprache und meinem Auftreten“, um den angehenden Juristinnen und Juristen neben den Inhalten wichtige Kompetenzen für den Anwaltsberuf zu vermitteln.