HANSEATISCHE RECHTSANWALTSKAMMER HAMBURG
Ausgabe 2/2021 vom 30. März 2021

III. Tätigkeit des Vorstands im Berichtsjahr

3. Service

Zum Service der Kammer für ihre Mitglieder zählt neben der konkreten Mitgliederberatung auch die Information der gesamten Mitgliedschaft über aktuelle Themen.

Sowohl bei der persönlichen Beratung, als auch bei der allgemeinen Information spielte das Thema Corona im Berichtsjahr natürlich eine herausgehobene Rolle: wir haben unzählige Anfragen unserer Mitglieder zu den verschiedensten Aspekten der Corona-Pandemie beantwortet, Anregungen von Mitgliedern aufgegriffen und an die zuständigen Stellen weitergeleitet, die Corona-Gesetzgebung kritisch und konstruktiv begleitet, uns ständig mit der Hamburger Politik ausgetauscht und unsere Mitglieder zu allen Aspekten der Corona-Pandemie informiert. Auch dabei kam und kommt unserer Homepage besondere Bedeutung zu: wir haben dort im Feld „Aktuelles“ extra einen Bereich „Coronavirus“ geschaffen, der nach wie vor laufend aktualisiert wird und auch weiterführende Links enthält.

Allgemein ist die Homepage der Kammer unter www.rak-hamburg.de neben dem persönlichen Kontakt ein wesentlicher Teil des Services der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer für die Mitglieder. Die Seiten werden laufend aktualisiert, so dass Sie dort tagesaktuell informiert werden, z.B. mit Meldungen und Veranstaltungshinweisen.

Natürlich bietet die Homepage ein umfassendes Angebot an Informationen zu allen Tätigkeitsfeldern der Kammer, einschließlich zahlreicher Formulare zum Download.

Außerdem finden Sie dort Informationen über die Organisation der Kammer, den Vorstand und die Geschäftsstelle. Insbesondere finden Sie auf der Homepage die Kontaktdaten der direkten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in der Geschäftsstelle für Ihr Anliegen.

Wir laden Sie herzlich ein, die Seiten zu besuchen. Anregungen zur Verbesserung nehmen wir jederzeit gerne entgegen.

Daneben hat die Hanseatische Rechtsanwaltskammer im Jahr 2020 fünf Kammerreporte herausgegeben, die ebenfalls der Information der Mitglieder mit Neuigkeiten aus der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer, aktuellen politischen Entwicklungen und Urteilen aus der Rechtsprechung dienen. Für die noch schnellere Information der Mitglieder nutzt der Kammervorstand den Kammerschnellbrief, der per E-Mail verschickt wird. Derzeit (Stand 09.02.2021) erhalten 7.563 Kolleginnen und Kollegen diesen Kammerschnellbrief. Wenn Sie den Kammerschnellbrief noch nicht erhalten, können Sie gern Ihre E-Mail-Adresse in der Geschäftsstelle hinterlegen, um zukünftig ebenfalls den Kammerschnellbrief zu erhalten. Im Jahr 2020 sind insgesamt 23 Kammerschnellbriefe verschickt worden. Mit dem Kammerschnellbrief werden auch die von der Bundesrechtsanwaltskammer herausgegebenen „Nachrichten aus Berlin“ über aktuelle Entwicklungen in Berlin und „Nachrichten aus Brüssel“ über aktuelle Entwicklungen in Brüssel und die Arbeit des Brüsseler Büros der BRAK bekannt gemacht. Ab diesem Jahr wird der Kammerreport nur noch über das beA verschickt werden; die Kammerschnellbriefe werden weiter per E-Mail verschickt.

Nach wie vor erfreut sich der Anwaltssuchdienst der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer großer Beliebtheit. Mit Stand vom 04.02.2021 nahmen insgesamt 2.550 Kolleginnen und Kollegen an diesem Suchdienst teil und können somit über den Suchdienst von ratsuchenden Bürgerinnen und Bürgern gefunden werden. Die Hanseatische Rechtsanwaltskammer bietet den Anwaltssuchdienst über das Internet (zu erreichen über die Homepage der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer), oder persönlich in der Geschäftsstelle an. Auf die Auswahl der Kolleginnen und Kollegen aus der Datenbank hat die Hanseatische Rechtsanwaltskammer selbstverständlich keinen Einfluss. Über das Portal „Find a lawyer“ können alle deutschen Rechtsanwälte und damit auch die Hamburger Kolleginnen und Kollegen in einem einheitlichen EU-Portal gesucht und gefunden werden.

Bis zum vergangenen Jahr stellte die Kammer auf Ihrer Homepage eine Liste derjenigen Kolleginnen und Kollegen bereit, die zur Übernahme von Pflichtverteidigungen bereit sind. Ab diesem Jahr ist diese Liste nicht mehr erforderlich, weil die Bereitschaft zur Übernahme von Pflichtverteidigungen jetzt im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis vermerkt wird. Alle Personen und Institutionen, die eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt suchen, die/der zur Übernahme von Pflichtverteidigungen bereit ist, können jederzeit und tagesaktuell im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis danach suchen. Besonders gilt dies natürlich für die Staatsanwaltschaften und die Gerichte, die nach § 143 Abs.6 StPO Pflichtverteidiger, die die/der Beschuldigte nicht bezeichnet hat, aus dem Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis auswählen müssen. Jede Kollegin und jeder Kollege, die zur Übernahme von Pflichtverteidigungen bereit sind, können sich bei uns melden, und wir vermerken diese Bereitschaft dann bei uns im System. So sorgen wir dafür, dass die Bereitschaft zur Übernahme von Pflichtverteidigungen im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis angezeigt wird.


Die traditionellen Begrüßungsabende für neue Mitglieder mussten in 2020 leider coronabedingt ausfallen.

Der Rechtsanwaltsausweis wird von der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer nach wie vor kostenfrei für die Mitglieder ausgestellt. Diese Dienstleistung ist im Kammerbeitrag enthalten. Insgesamt haben 7.935 Mitglieder der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer einen solchen Ausweis; dies entspricht einer Quote von 72,7 % der Mitglieder. In dringenden Fällen stellt die Geschäftsstelle provisorische Rechtsanwaltsausweise mit einer Geltungsdauer von max. sechs Monaten aus.

Seit Mitte Oktober 2016 bietet die Hanseatische Rechtsanwaltskammer (nur) für neu zugelassene Mitglieder im Anschluss an die Vereidigung das „Kammerident-Verfahren“ zur zuverlässigen Identifizierung des Inhabers einer „beA-Karte Signatur“ an.

Von der Möglichkeit, sich auf der Signaturkarte das sogenannte „Berufsattribut“ bestätigen zu lassen, haben  im Jahr 2020 8 Mitglieder (im Vorjahr 6 Mitglieder) Gebrauch gemacht.

Von der Möglichkeit, auf die sogenannte „Vollmachtsdatenbank“ für steuerliche Zwecke zuzugreifen, haben bisher nur wenige Mitglieder Gebrauch gemacht: Im Jahr 2020 waren dies 2 Mitglieder (Vorjahr: 1 Mitglied).

Nach wie vor stehen drei Vertrauensanwälte den Mitgliedern in schwierigen Situationen mit Rat zur Seite. Die Namen der Vertrauensanwälte erfahren Sie bei Bedarf von der Geschäftsführung.

Neu ist eine Kooperation mit dem Deutschen Anwaltsinstitut (DAI), dessen Mitglied die Hanseatische Rechtsanwaltskammer ist. Dank dieser Kooperation können die Mitglieder der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer die Online-Schulungen des DAI zu einem reduzierten Kostenbeitrag besuchen. Details finden Sie auf unserer Homepage auf der Startseite im Kasten „DAI Deutsches Anwaltsinstitut e.V.